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Einstweilige Verfügung gegen Ticket-Schwarzmarkt im Internet

Gerichtliche Entscheidung gegen Ticket-Schwarzmarkt im Internet

In den letzten Jahren sind Konzert-Tickets nicht nur im regulären Handel immer teurer geworden, sondern noch viel mehr in Internet-Auktionshäusern, Ticketportalen und Online-Börsen. Per gerichtlicher Entscheidung könnte dem jetzt ein Riegel vorgeschoben werden.

Der Konzert-Veranstalter Marek Lieberberg (MLK) hatte gegen das Internet-Ticketportal Ventic geklagt, das Tickets für die kommende Depeche Mode Tour verkaufte. Der Bestand kam aus so genanntem „Schleichbezug“ über Dritte oder direkt aus dem Vertriebssystem der Veranstalter.

Obwohl die Tickets nur über CTS Eventim verkauft werden dürften, seien schon wenige Tage nach Vorverkaufs-Beginn viele Tickets zu deutlich überteuerten Preisen bei Ventic aufgetaucht.

Dieser Verkauf ist mit einer Entscheidung des Landgerichts München per einstweiliger Verfügung nun erstmal untersagt. Ein finales Urteil steht noch aus, wird aber von vielen Veranstalter erhofft. Eine solche Entscheidung könnte nämlich eine deutliche Signalwirkung auf den Weiterverkauf von Tickets im Internet haben und eine gerichtliche Grundlage schaffen, um gegen den meistens nicht legalen Handel mit Tickets vorzugehen, bei dem die Karten nicht zum Selbstkostenpreis, sondern deutlich überhöht angeboten werden.

Welche Preisentwicklung die Eigendynamik im Internet bekommen kann, zeigen u.a. die Preise, die schon Stunden nach Ausverkauf der AC/DC-Konzert in Australien erzielt wurden - es wurden mehrere Tausend Dollar für ein Ticket geboten.


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