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Marilyn Manson hasst es, „Promi“ genannt zu werden

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Marilyn Manson hat genug davon als „Promi“ bezeichnet zu werden. Das hat er in einem Interview mit Dazed mitgeteilt. Der Grund: “In dieser Ära kann jeder ein Promi sein. Das ist exakt die Bezeichnung des Namens Marilyn Manson, das ist also nichts neues – jeder kann an jedem Punkt dadurch berühmt werden, zu sterben und in einem Nachruf zu stehen [er meint vermutlich Marilyn Monroe, Anm. d. Red.], oder dadurch, jemanden umzubringen und auf der Titelseite zu stehen [hier ist vermutlich der US-Sektenführer Charles Manson gemeint, Anm. d. Red.]. Also hasse ich den Begriff”, stellt Manson klar.

“Es war ein hartes Jahr für mich”, so der Musiker weiter. “Eine Menge Freunde und Leute aus meiner Familie sind von uns gegangen. Es ist schlimm, aber es erlegt mir eine Bürde auf. Ich habe die Verpflichtung, ein Rockstar zu sein.

“Ich habe das Glück, dass die Leute von meinem kindischen Humor immer noch fasziniert sind, denn ich habe nie gedacht, dass ich sehr normal oder hübsch aussehe. Ich definiere mich nur durch meinen Humor und mein völliges Fehlen von Respekt für Regeln.”

Vielleicht sollte er dann aufhören, so teure Metal-Fashion-Klamotten zu tragen: 

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Das neue Marilyn Manson-Album SAY10, das laut eigener Aussage eher an ANTICHRIST SUPERSTAR oder MECHANICAL ANIMALS als an THE PALE EMPEROR anknüpfen soll, wird am 14. Februar 2017 erscheinen.

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Marilyn Manson muss Anwaltskosten seiner Klägerin tragen

Marilyn Manson wurde von einer Richterin am Los Angeles County Superior Court dazu verurteilt, 326.956 US-Dollar der Anwaltskosten von Evan Rachel Wood zu zahlen, welche ihn derzeit verklagt. Angeblich soll der Musiker sie vergewaltigt haben, so der Vorwurf. Für die gesamten Ausgaben muss Manson allerdings nicht haften. Marilyn Manson muss blechen Wie der Rolling Stone berichtete, seien die Anwaltskosten von Evan Rachel Wood während des laufenden Prozesses in die Höhe geschossen. Dafür soll nun Marilyn Manson aufkommen, gegen den die Klägerin den Rechtsstreit führt. Trotz der Tatsache, dass dieser nun für ihren juristischen Beistand aufkommen muss, betonte die zuständige Richterin…
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