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Entsetzen bei Musik- und Filmindustrie über neuen Umgang mit Filesharing

Wie soll mit Filesharing und illegalen Downloads umgegangen werden? Eine anhaltende Diskussion, die jetzt allmählich durch Leitlinien der Generalstaatsanwälte juristisch geregelt wird. Sehr zum Missfallen der Musik- und Filmindustrie.

Immer mehr Leitlinien von Generalstaatsanwälten machen die Runde, wonach nur noch gewerbliche Filesharer verfolgt werden sollen, kleine Fische aber links liegen gelassen werden.



Demnach müssten unregelmäßige Nutzer der entsprechenden Seiten in Zukunft keine Strafverfolgung mehr fürchten, was zu großer Bestürzung der Musik- und Filmindustrie führte.



In Nordrhein-Westfalen z.B. wird erst ab 200 illegal heruntergeladenen Dateien eine Untersuchung gestartet.



Noch deutlich angenehmer für Internet-User auf der Schattenseite: Sachsen-Anhalt. Dort wird die Obrigkeit erst aktiv, wenn 3000 Dateien oder 200 Filme runtergeladen wurden.



Außerdem sei Berlin schon länger bekannt, „praktisch gar nicht gegen Raubkopierer vorzugehen“, wie welt.de sich ausdrückt. Das allerdings wäre, als würde plötzlich Ladendiebstahl bagatellisiert und nicht mehr verfolgt, wird Daniel Knöll vom Bundesverband Musikindustrie weiter zitiert.





Gute Zeiten für den freien Musikaustausch und Akzeptanz eines sich unweigerlich ändernden Marktes – oder Kapitulation vor einer nicht mehr zu beherrschenden Situation von Anarchie im Web?



Was meint ihr? Schließlich befasst genau ihr euch Tag für Tag mit Musik und dem Internet…






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