Die Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung im Fall Till Lindemann war rechtens, wie das Landgericht Frankfurt in einem Urteil bestätigte.
Nachdem Till Lindemann vor Gericht gegen die Berichterstattung des Nachrichtenmagazins Der Spiegel einen juristischen Sieg erringen konnte, muss sich der Rammstein-Sänger nun gegen die Süddeutsche Zeitung geschlagen geben. In der Urteilsverkündung gab das Landgericht Frankfurt bekannt, warum es die Berichterstattung in diesem Fall für zulässig hielt. Sieg für den Journalismus Die Süddeutsche Zeitung (SZ) hat gemeinsam mit dem NDR vor einigen Monaten detailliert ein Rekrutierungssystem beschrieben, mit Hilfe dessen Till Lindemann vor und nach Rammstein-Konzerten junge Frauen für sexuelle Handlungen zugeführt werden sollen. In dem entsprechenden Artikel ‘Am Ende der Show’ vom 2. Juni äußerten zudem mehrere Frauen Vorwürfe des…