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Vor 25 Jahren: Aerosmith, Doro, Accept und Drachen

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In der Galerie oben findet ihr Ausrisse aus der METAL HAMMER-Ausgabe vor 25 Jahren. Unten auf der Seite haben wir spannende Artikel aus METAL HAMMER 11/1987 für euch gesammelt.

In „DAS ARCHIV – Rewind“ könnt ihr nicht nur so ziemlich alles aus rund 30 Jahren Heavy Metal nachlesen, sondern auch sehen, wie sich der METAL HAMMER inhaltlich und optisch nach und nach veränderte.

Der Heft-Viewer

Der oben zu sehende Heft-Viewer zeigt euch, wie ihr euch durch unsere E-Magazine bewegen könnt – am besten nämlich im „Vollbild-Modus“. Außerdem könnt ihr schon die Such-Funktion und den Zoom auf Knopfdruck testen. Den Zoom verlasst ihr übrigens über die „Esc“-Taste…

Was geboten wird

Damit ihr nicht nur alles über die Welt des Heavy Metal erfahrt, sondern auch über den Tellerrand hinaussehen könnt, bieten wir euch in „DAS ARCHIV – Rewind“ neben unseren Ausgaben auch noch den direkten und unbegrenzten Zugang zum Archiv von Rolling Stone und Musikexpress. Und das Beste: Für alle Abonnenten ist dieser Zugang gratis!

Ihr könnt euch gleich ein kleines Best-Of zum Testen ansehen, um euch von ihrer Qualität zu überzeugen. Ihr findet sie hier: Test-Heft-Viewer vom Rolling Stone und Test-Heft-Viewer vom Musikexpress.

Der ganze Zugang

Wenn ihr das komplette Angebot nutzen wollt, Zugriff auf alle Artikel im Archiv und Einsicht in alle Archiv-Ausgaben haben möchtet, müsst ihr nur noch ein entsprechendes Abo abschließen. Details findet ihr auf unserer Abo-Seite – es lohnt sich!

Offene Fragen

Alle weitere offenen Fragen beantworten wir euch gerne – in unseren FAQ oder auch per E-Mail, falls die FAQ keine ausreichenden Antworten enthalten sollten. Nutzt dafür einfach diese Adresse: service-rewind@metal-hammer.de

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Steven Tyler feiert Teilerfolg bei Missbrauchsklage

Aerosmith-Frontmann Steven Tyler hat sich vorerst vor Gericht gegen Julia Misley (geborene Holcomb) durchgesetzt. Misley hatte den Rocker wegen sexueller Nötigung einer Minderjährigen und Nötigung zu einer Abtreibung verklagt — Richterin Patricia A. Young entschied nun, dass es aufgrund der abgelaufenen Verjährungsfrist zu keinem Verfahren kommt, wie Billboard und Loudwire berichten. Eine anders angelegte Klage ist jedoch möglich. Neuauflage? "Die Klage des Klägers wurde mehr als 35 Jahre nach den angeblichen Taten eingereicht und mehr als 35 Jahre, nachdem sie 18 geworden ist", heißt es in der Begründung von Young. "Um fristgerecht zu sein, hätte die Klage innerhalb von sieben Jahren…
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