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Ein Schlag ins Gesicht für Marilyn Manson

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Derzeit ist Marilyn Manson mit seinem neuen Album THE PALE EMPEROR auf Tour. Nach einem Konzert in Alberta, Kanada, soll es laut TMZ zu einem handfesten Zwischenfall gekommen sein.

Manson und sein Gefolge sollen gerade einen Laden der US-amerikanischen Restaurantkette Denny’s besucht haben, als sie dort um 2:00 Uhr nachts in einen Streit verwickelt worden sein sollen.

Manson soll, laut einer Augenzeugin, mit einigen Besuchern des Nachbartischs aneinandergeraten sein und eine Frau als „Schlampe” beleidigt haben. Daraufhin habe ihr Freund Manson attackiert.

Manson behauptet dagegen, ein Mann sei aus dem Nichts gekommen und habe ihn einfach ins Gesicht geschlagen. Außerdem habe der Angreifer dem Make-Up Artist von Manson einen Ellbogenschlag verpasst.

Mittlerweile hat sich Marilyn Mansons Manager zu dem Vorfall geäußert und behauptet, dass der Schläger ohne jegliche Provokation handelte. Er erklärt, dass Manson lediglich sein Nachtmahl genoss, als zwei Frauen an ihn herantraten und um ein Foto mit ihm zu machen.

Manson habe eingewilligt ein und niemals irgendjemand als „Bitch” bezeichnet. Die Polizei bestätigte, dass es in der Nacht einen Zwischenfall bei Denny’s gegeben hat. Es wurde aber weder jemand verhaftet, noch weitere Ermittlungen eingeleitet.

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Marilyn Manson erneut von Ex-Assistentin Walters verklagt

Die Klagen gegen Marilyn Manson mussten bekanntlich fallengelassen werden, weil sie zum einen verjährt waren, und zum anderen, weil die Anschuldigungen nicht zweifelsfrei bewiesen werden konnten. Eine Frau, die den Schock-Metaller mehrfach verklagt hatte, wagt nun einen weiteren Anlauf vor Gericht. Hierbei handelt es sich um seine einstige Assistentin Ashley Walters. Ihre Klage wegen sexueller Nötigung war abgewiesen worden — jetzt sieht sie dank eines neuen Gesetzes in Kalifornien eine neue Chance. Doch nicht verjährt Wie der US-amerikanische Rolling Stone berichtet, ermöglicht dies das kalifornische Gesetz AB 250, welches erst am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist und mit…
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