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Gerichtsbeschluss: Provider müssen Namen bei Filesharing nicht rausrücken

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Auch für Musik-Piraten gilt erstmal der Datenschutz – das ist der Kern der Gerichtsentscheidung.

Im vorliegenden Fall wollte die spanische Plattenlabel-Vereinigung Promusicae vom Internet-Anbieter Telefonica Daten von Usern haben, die angeblich über ein peer-to-peer-Portal Musik tauschten.

Das geht so einfach nicht, bestimmte jetzt final der Europäische Gerichtshof, denn nach geltendem EU-Recht seien Provider in den Mitgliedstaaten nicht generell gezwungen, personenbezogene Daten für zivilrechtliche Verfahren weiterzugeben. Das hängt nämlich von der Ländergesetzgebung ab.

Und genau diese Gesetzgebung sagt in Deutschland, wie auch in Spanien, dass persönliche Daten bei Strafverfolgungszwecken gefordert werden dürfen, bei Urheberrechtsverletzungen aber explizit nicht. An einem entsprechenden Gesetzentwurf arbeitet das Bundesjustizministerium momentan.

Diese grundsätzliche Entscheidung hat natürlich auch ihren Weg in die amerikanischen Blogs gemacht und wurde dort unter anderem mit folgender Überschrift begrüßt:

Steal all your music in Europe!
(Stehlt eure Musik in Europa!)

Da das Thema file-sharing, Internet-Piraterie, etc. von euch schon heiß diskutiert wurde, interessiert uns eure Meinung natürlich auch hierzu!

• Fühlt ihr euch jetzt sicherer beim Download von Songs im Internet?
• Werdet ihr euer Download-Verhalten dadurch ändern?
• Und ist das Urteil ein gutes oder ein schlechtes für die Musik-Szene? Sie stärkt schließlich die Konsumenten, schwächt aber die Künstler.

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