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Bootleg-CD: Eric Clapton siegt vor Gericht gegen Frau

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Eric Clapton ist zuletzt als Gegner eines Impfzwangs in Erscheinung getreten. Nun hat der legendäre Gitarrist noch eine weitere schlechte Schlagzeile bekommen — obwohl ein Gericht zu seinen Gunsten entschieden hat. Und zwar bestätigte das Landgericht Düsseldorf eine vom ihm erlassene einstweilige Verfügung gegen eine gewisse Gabriele O. aus Ratingen. Diese darf eine Bootleg-CD ihres verstorbenen Mannes nicht mehr bei eBay anbieten. Zudem muss die 55-Jährige die Gerichts- und Verfahrenskosten in Höhe von 3.400 Euro tragen.

Illegale Aufnahme

Die ganze Geschichte geht so: Gabriele P. hatte die CD „Eric Clapton – Live in USA“ aus dem Nachlass ihres Mannes bei eBay eingestellt. Der Musiker — sprich: seine Plattenfirma und/oder sein Management — bekam davon irgendwie Wind und schickte der Frau eine einstweilige Verfügung inklusive eidesstattlicher Versicherung, dass die Tonaufnahmen auf der CD unautorisiert und illegal sind. Gabriele P. legte Rechtsmittel ein — jedoch erfolglos, wie sich nun herausstellte. Dass ihr gar nicht klar war, dass es sich bei der CD um ein illegales Bootleg handelt, hält das Gericht für irrelevant. Ihr Mann hatte die Scheibe einst in den Achtziger Jahren in einem großen Geschäft erworben.

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Sollte sich Gabriele P. über das Urteil hinwegsetzen und die Eric Clapton-CD erneut irgendwo anbieten, drohen ihr bis zu sechs Monaten Gefängnis oder 250.000 Euro Strafe. Auf jeden Fall zu tragen hat die Ratingerin die bereits erwähnten Gerichtskosten von 3.400 Euro. Doch damit nicht genug — ihr Anwalt Klaus Günther kündigte an: „Wir werden nochmals Rechtsmittel einlegen.“ So sei zu untersuchen, ob der Fall ein Thema für den Europäischen Gerichtshof sei. Des Weiteren frage man sich, ob das europäische Urheberrecht nach dem Ausstieg Großbritanniens aus der EU hier überhaupt noch gelte. Ob diese Empfehlung des Anwalts, den Gabriele P. dann weiter bezahlen muss, so selbstlos ist, sei dahingestellt.

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Lothar Gerber schreibt freiberuflich unter anderem für METAL HAMMER. Weitere Artikel und das Autorenprofil gibt es hier.

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