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Gibson gewinnt vor Gericht gegen Dean

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Der Gitarrenhersteller Gibson hat kürzlich vor Gericht gegen den Konkurrenten Dean Guitars gewonnen. So urteilte am Freitag, den 27. Mai in Jury in Texas, dass Dean nachgemachte Gitarren verkauft, die eingetragene Marken von Gibson wie die Flying V verletzen (siehe unten). Dean hatte dagegen argumentiert, dass die Marken von Gibson generisch seien.

Verschmerzbar

Los ging die ganze Geschichte im Mai 2019, als die Les Paul-Firma eine Klage gegen Armadillo Enterprises einreichte, den Mutterkonzern von Dean Guitars. Darin wurde Dean beschuldigt, sieben Marken von Gibson zu verletzen und zwar mit Gitarren in Form von unter anderem Flying V-, Explorer- und  SG-Sechssaitern. Des Weiteren behauptete Gibson, Dean würde Fälschungen seiner Marken verkaufen. Daraufhin reichte Armadillo im Juli 2020 Gegenklage ein. Darin argumentierte das Unternehmen, Dean Guitars würden durchgehend seit 1976 die Gitarren in der V- und Z-Form anbieten, sprich: seit über 40 Jahren. Zudem stehe Dean nicht allein da. Andere Gitarrenhersteller hätten ebenfalls seit Jahrzehnten auf die zur Debatte stehenden, gewöhnlichen Gitarrenformen zurückgegriffen, von den Gibson nun behaupte, exklusive Rechte daran zu besitzen.

Im Urteilsspruch wiesen die Juroren nun diese Argumente von Dean zurück. Allerdings war die Jury auch der Ansicht, dass Gibson es versäumt habe, seine Markenrechte gegenüber Dean durchzusetzen. Dieses Versäumnis sei „unentschuldbar“ gewesen, wodurch Armadillo eine „unzulässige Vorverurteilung“ erfahren habe. Letztlich sei bei Gibson jedoch kein tatsächlicher Schaden entstanden. Dean Guitars wurde dennoch zu 4000 Dollar (3700 Euro) Schadenersatz pro gefälschter Marke verurteilt. Bei sieben Marken ergibt das summa summarum 28.000 Dollar (26.000 Euro). Beide Gitarrenhersteller feierten das Urteil als Sieg. Interessant wäre hierbei noch zu wissen, wie es nun für Dean weitergeht, sprich: ob Dean fortan Lizenzgebühren an Gibson zahlen muss.

Gibson v. Armadillo by Billboard

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