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Marilyn Manson: Abgewiesene Klage geht wieder vor Gericht

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Marilyn Manson muss sich wieder mit einer Klage befassen, die eigentlich schon abgewiesen war. Es geht um den unappetitlichen Vorfall bei seinem Konzert am 19. August 2019 in Gilford, New Hampshire. Hier hat Brian Warner, wie der Musiker mit bürgerlichem Namen heißt, unter anderem auf die Fotografin Susan Fountain und ihre Kamera gespuckt.

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Eigentlich hatte eine Richterin den Fall schon im Februar abgelehnt, weil Fountains Anwältin aufgrund eines ernsthaften medizinischen Problems nicht vor Gericht erschienen war, als der Prozess hätte beginnen sollen. Nun hat die Rechtsvertreterin Jennifer A. Clingo Berufung bezüglich des Abweisung eingelegt und im Zuge dessen auch zugegeben, dass sie angesichts ihres gesundheitlichen Ausfalls vergessen hatte, dass Datum des Verfahrens ordentlich in ihrem Kalender einzutragen. Da der Berufungsantrag innerhalb der sechsmonatigen Frist erfolgt, erlaubt Richterin Anne Hwang, dass die Klage nun doch vor Gericht geht.

Wiederaufnahme

Diese Wendung ist nun durchaus verwirrend. Denn Marilyn Manson wurde im September für seine Spuckattacke bereits verurteilt. Der US-Amerikaner bekam eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Dollar aufgebrummt. Und zusätzlich wurde der Alternative-Metaller zu 20 Stunden Sozialdienst verurteilt, die er innerhalb von sechs Monaten ableisten muss. Hierbei verweigerte der 54-Jährige die Aussage, weswegen er kein Schuldgeständnis ablegen musste. Die wieder zugelassene Klage war beziehungsweise ist offenbar ein separater, eigener Rechtsstreit.

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Als Manson verurteilt wurde, ließ die Fotografin Susan Fountain vor Gericht folgendes Statement vorlesen: „Ich bin eine professionelle Person und seit 30 Jahren in der Branche tätig. Im Zuge dessen habe ich für viele Firmen gearbeitet. Und in all den Jahren, in denen ich mit anderen Menschen zusammengearbeitet habe, bin ich nie so erniedrigt oder behandelt worden wie von diesem Angeklagten. Dass er auf mich spuckte und schnäuzte, war die widerlichste Sache, die mir jemals ein Mensch angetan hat. Ich verstehe, dass dies zunächst einmal kein großer Tatvorwurf ist. Aber ich hoffe, dass der Angeklagte eine Strafe erhält, die ihn zwei Mal nachdenken lässt, bevor er so etwas noch einmal tut.“

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Lothar Gerber schreibt freiberuflich unter anderem für METAL HAMMER. Weitere Artikel und das Autorenprofil gibt es hier.

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