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Metal Hammer

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Arkona KHRAM

Folk Metal, Napalm/Universal (9 Songs / VÖ: 19.1.)

5/ 7
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Wer Arkona bereits auf der Bühne erleben durfte, weiß, welche Überzeugung, Kraft und Magie diese Band an den Tag zu legen vermag. Mit KHRAM machen die Russen genannte Intensität erneut auch auf Platte greifbar. Kaum vier Minuten sind vonnöten, um dank atmosphärisch-mystischer und ritueller Klänge in eine Parallelwelt einzutauchen, bevor metallisches Gitarrengewitter gerade noch die endgültige Trance verhindert:

‘Shtorm’ repräsentiert gewohnt folkige Klangwelten, schwere Sound-Teppiche und die herausragende stimmliche Leistung von Sängerin Masha „Scream“ Arkhipova. Ähnlich dem Vorgängeralbum YAV (2014) zelebrieren Arkona auch diesmal häufig lange, rein instrumentale Passagen, was eine stolze, knapp 80-minütige Spielzeit zur Folge hat. Hier ist Ausdauer gefragt und, ja, die ein oder andere Minute klebt tatsächlich wie Kaugummi am (kunst-)fellbesetzten Stiefel, tut dem Ganzen aber nur wenig Abbruch.

Stattdessen überzeugt eine harmonische Symbiose aus Modern und Alt – die russische Herkunft stets spür- und hörbar. Anspruchsvolle Song-Strukturen sowie teils ungewohnte Melodien (wie in ‘Rebionok bez imeni’) fordern ungeteilte Aufmerksamkeit, das Titellied ist Sinnbild für schwarzmetallische Einflüsse, und ‘V ladonyah bogov’ steht ganz im Zeichen sanfter Pianoklänge, die immer wieder zwischen düsteren Mauern hervorblitzen. KHRAM ist nichts für nebenbei, braucht Zeit und eine gewisse Eingewöhnungsphase. Ist dieser Prozess jedoch erst einmal durchlaufen, ziehen Arkona den Hörer in ihren Bann und kappen jede Verbindung zur Realität.

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Slipknot verklagen slipknot.com auf Patentverletzung

Fans von Slipknot dürfte der folgende Umstand bekannt sein: Die Website der Masken-Metaller hat die Internet-Domain slipknot1.com und eben nicht slipknot.com. Letztere URL hatte sich im Jahr 2001 jemand anders gesichert, wogegen Corey Taylor nun klagen. Dabei geht es eine Patentverletzung durch Domänenbesetzung (geregelt im US-Gesetz Anti-Cybersquatting Consumer Protection Act) sowie Markenverletzung, wie Domain Name Wire berichtet. Fans in die Irre geführt In ihrer Klage argumentieren Slipknot, der Schritt sei nun nötig geworden, weil der Eigentümer von slipknot.com (dessen Identität der Formation nicht bekannt ist) die Domain dafür benutzt, um durch den Band-Namen Profit zu machen. Wird auf einen Link…
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