Toggle menu

Metal Hammer

Search

Rock Am Ring darf nicht einfach den Ort wechseln

von
teilen
mailen
teilen

Diese Entscheidung wird Konzertveranstalter Marek Lieberberg nicht gefallen: Das Landgericht Koblenz entschied, dass Rock Am Ring nicht einfach den Veranstaltungsort wechseln darf. Damit geht das Gericht auf die Forderung der Betreiber des Nürburgring ein, die zur Wahrung ihrer eigenen Interessen eine einstweilige Verfügung eingereicht hatten.

Fest steht: Keine der beiden Parteien darf den Namen Rock Am Ring ohne die Zustimmung der anderen Partei verwenden, da beide durch eine GbR verbunden sind.

Marek Lieberbergs Anwälte wollen das Urteil jetzt genauer untersuchen. Was danach geschieht, werden die nächsten Wochen zeigen.

Bestens informiert über dieses und alle weiteren wichtigen Themen im Metal bleibt ihr außerdem mit unserem Newsletter. Ein Mal pro Woche flattert euch übersichtlich sortiert ein Update ins Postfach. Einfach anmelden, damit euch auch sicher nichts entgeht.

teilen
mailen
teilen
Slipknot verklagen slipknot.com auf Patentverletzung

Fans von Slipknot dürfte der folgende Umstand bekannt sein: Die Website der Masken-Metaller hat die Internet-Domain slipknot1.com und eben nicht slipknot.com. Letztere URL hatte sich im Jahr 2001 jemand anders gesichert, wogegen Corey Taylor nun klagen. Dabei geht es eine Patentverletzung durch Domänenbesetzung (geregelt im US-Gesetz Anti-Cybersquatting Consumer Protection Act) sowie Markenverletzung, wie Domain Name Wire berichtet. Fans in die Irre geführt In ihrer Klage argumentieren Slipknot, der Schritt sei nun nötig geworden, weil der Eigentümer von slipknot.com (dessen Identität der Formation nicht bekannt ist) die Domain dafür benutzt, um durch den Band-Namen Profit zu machen. Wird auf einen Link…
Weiterlesen
Zur Startseite