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Slayer blamieren sich mit Mosh- & Crowdsurfing-Verbot

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Wie PRP berichtet, haben Slayer für eine Show am 24. April 2015 im Birminghamer Iron City, Alabama eine überraschende Forderung gestellt. Neben dem Verbot von „Schlagstöcken” (!) und „Tasern” (!!) verbat sich der örtliche Konzertveranstalter im Namen der Band „Moshen, Crowdsurfing sowie jede andere Aktivität/Gegenstand, der die öffentliche Sicherheit gefährden kann”.

Mittlerweile haben Slayer bzw. der Konzertveranstalter das blamable Schreiben, auf das die Thrasher in der entsprechenden Konzertankündigung verwiesen, abgeändert. Nun ist ihren Fans zumindest das Moshen erlaubt und vielleicht entschädigt die Band ihre Anhänger ja mit einem neuen Song ihres mittlerweile fertiggestellten, nächsten Albums.

Fragt sich nur noch, ob das Verbot von Ketten auch für Kerry Kings typisches Bühnen-Outfit gilt?

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