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Startet Corey Taylor jetzt doch mit Solo-Karriere durch? 

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Ob Corey Taylor sich an diese Aussage vom Januar 2016 in einem Interview erinnert?

Wenn ich nicht super gierig erscheinen will, sollte ich mich nicht von meinen Bands trennen und etwas anderes versuchen“, meint Taylor zu der Idee, lieber auf eigenen Pfaden zu wandeln, anstatt seine Energie in seine Bands Slipknot und Stone Sour zu stecken. „Momentan erfüllt mich die Musik, die ich mit beiden Bands mache, vollkommen. Steckt in mir das Talent für ein Solo-Album? Ja. Aber ein paar Jahre lasse ich mir damit noch Zeit.“

Vielleicht auch nicht, denn jetzt kündigte der Slipknot- und Stone Sour-Frontmann zwei Termine für Solo-Konzerte an:

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Zugegeben: Corey Taylor spielte schon in der Vergangenheit Solo-Shows mit Akustikgitarre, Slipknot- bzw. Stone Sour-Balladen und Cover-Versionen. Dennoch kann spekuliert werden, ob sich diese Aktivitäten in Zukunft verstärken.

Stone Sour müssen derzeit wohl am meisten zurückstecken. Denn mehr als eine Cover-EP hier und dort ist für Stone Sour im Moment nicht drin. Ohne Mastermind Corey Taylor ist einfach nichts zu machen – und der ist derzeit auch schwer mit Slipknot beschäftigt. Das gab der Gitarrist Josh Rand – wohl etwas wehmütig – vor nicht all zu langer Zeit in einem Interview zu verstehen.

Die Wahrheit ist nunmal: Corey hat Verpflichtungen gegenüber Slipknot. Wir arbeiten zwar an neuem Material, aber bisher gibt es noch keinen festen Zeitpunkt, denn wir könnten realistisch gesehen einfach nicht die Zeit aufwenden, die wir bräuchten, um ein Album herauszubringen.“ 

Der Nachfolger zum 2013 erscheinen zweiten Teil des Doppelalbums HOUSE OF GOLD & BONES wird also noch auf sich warten lassen müssen.

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Slipknot verklagen slipknot.com auf Patentverletzung

Fans von Slipknot dürfte der folgende Umstand bekannt sein: Die Website der Masken-Metaller hat die Internet-Domain slipknot1.com und eben nicht slipknot.com. Letztere URL hatte sich im Jahr 2001 jemand anders gesichert, wogegen Corey Taylor nun klagen. Dabei geht es eine Patentverletzung durch Domänenbesetzung (geregelt im US-Gesetz Anti-Cybersquatting Consumer Protection Act) sowie Markenverletzung, wie Domain Name Wire berichtet. Fans in die Irre geführt In ihrer Klage argumentieren Slipknot, der Schritt sei nun nötig geworden, weil der Eigentümer von slipknot.com (dessen Identität der Formation nicht bekannt ist) die Domain dafür benutzt, um durch den Band-Namen Profit zu machen. Wird auf einen Link…
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