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Verhandlungen im „Slipknot-Mordfall“

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Auf das Opfer wurde am 23. Mai 2003 über 20 Mal eingestochen, sein Hals wurde aufgeschnitten. Die Täter waren schnell ausgemacht – ein junges Pärchen, das als Motiv angeblich den Wunsch hatte, endlich mal eine Leiche zu sehen.

So weit, so grausig. Doch schon während Anhörungen im Jahr 2004 erklärte ein Ankläger, dass die beiden Täter Slipknot-Fans seien und vor allem den Song ‘Disasterpiece’ oft gehört hätten, in dem es textlich darum ginge, jemandem die Kehle aufzuschneiden. Sie hätten sogar während der Tat Textstellen zitiert.

Der männliche Täter bekannte sich bereits schuldig und wurde zu 50 Jahren bis lebenslänglich verurteilt. Seine damalige Freundin und Komplizin steht jetzt vor Gericht. Sie soll den detailliert vorgetragenen Tod des Opfers ruhig angehört haben.

Wie hoch ihre Strafe ausfallen wird, bleibt abzuwarten, da ihr damaliger Freund anscheinend versucht, mehr Verantwortung für die Tat zu übernehmen und sie so zu entlasten.

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