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Einigung im Streitfall GEMA und Musikveranstalter

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Zum 01.01.2014 tritt eine Einigung zwischen der GEMA und der Bundesvereinigung für Musikveranstalter in Kraft, die den bisherigen Streit um die Abgaben für Veranstaltungen beilegen soll:

Der Vertrag regelt die urheberrechtliche Vergütung für die Nutzung des GEMA-Repertoires bei Einzelveranstaltungen mit Livemusik oder Tonträgerwiedergabe in Musikkneipen, Clubs und Diskotheken.

So soll es nach dem Gesamtvertrag ab dem kommenden Jahr vier Tarifmodelle geben:

Einzelveranstaltungen mit Livemusik (U-V)

Einzelveranstaltungen mit Tonträgerwiedergabe (M-V)

Musiknutzung im Bereich von Musikkneipen (MCD II 1)

Musiknutzung in Clubs oder Diskotheken (MCD II 2)

In den ersten zwei Fällen gibt es schrittweise Einführungsnachlässe bis Ende 2018, in den letzteren zwei Fällen gar bis Ende 2021.

Die Struktur der Tarife soll linear ausgerichtet sein: Je größer also eine Veranstaltungsfläche und je höher das Eintrittsgeld, desto höher ist die urheberrechtliche Verhütung, die der Veranstalter an die GEMA leisten muss. Jedoch sollen dabei nicht mehr als 10% der Eintrittsgelder überstiegen werden.

Konzerte sind allerdings nicht mit ‘Einzelveranstaltungen mit Livemusik’ gleichgesetzt. Nach Definition der GEMA wird bei derartigen Einzelveranstaltungen getanzt und bei Konzerten nicht, wie die GEMA erklärt:

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„Musik spielt in der Veranstaltungsbranche eine herausragende Rolle. Einen fairen Ausgleich zwischen Urhebern und Musiknutzern zu finden stand für uns bei allen Gesprächen im Vordergrund. In zahlreichen Verhandlungsrunden haben sich beide Seiten konstruktiv mit einer neuen Tarifstruktur beschäftigt. Im Interesse unserer Mitglieder sowie unserer Kunden begrüße ich nun, dass wir diesen Abschluss außergerichtlich in Verhandlungen erzielt haben.“, wie GEMA-Vorstandsmitglied Georg Oeller zur Einigung sagt.

Der Vorsitzende der Bundesvereinigung für Musikveranstalter und Präsident des DEHOGA Bundesverbandes, Ernst Fischer:

„Nach vielen Monaten voller Ungewissheit und Existenzängsten besteht nun endlich Rechts- und Planungssicherheit für tausende Musiknutzer.“

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