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Fan verklagt Every Time I Die wegen amputiertem Zeh

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Every Time I Die werkeln derzeit an einem neuen Album. In einem Interview bezüglich dessen plauderte Sänger Keith Buckley einen pikanten Nebenkriegsschauplatz aus. So werden die Hardcore-Punker aus Buffalo im US-amerikanischen Bundesstaat New York offenbar von einem weiblichen Fan verklagt, weil ihr ein Zeh nach einem Konzert amputiert werden musste. Eine Monitor-Box sei ihr auf den Fuß gefallen.

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„Eine der verrücktesten Geschichten, die mir momentan einfällt, ist: Es gibt ein Mädchen, das sagt, wir hätten einen Monitor auf ihren Fuß umgetreten. Und der habe ihren Zeh gebrochen, letztendlich habe sie den Zehn amputieren lassen müssen. Wir streiten uns gerade vor Gericht darüber“, verrät Buckley. „Das ist niemals passiert. Wie lange ist man verantwortlich für einen verletzten Zeh? Denn, selbst wenn das Ding auf ihren Zeh gefallen sein sollt – was es absolut nicht getan hat – und sie sich dabei ihren Zeh verletzt hat, aber ihn nicht gereinigt hat, sich nicht um ihn gekümmert hat, ihn nicht hat begradigen lassen, und ihn dann amputieren lassen musste: Wie lange babysitten wir diesen verdammten Zeh.

Konstruierte Zuständigkeit

Ich ärgere mich so, wenn ich darüber nachdenke. […] Ich denke, es ist ein großer Zeh. Sie haben versucht, uns Bilder zu zeigen. Aber ich sagte nur: ‚Ich schau mir diese Fotos verdammt noch mal nicht an.‘ Es ist nicht passiert. […] Ich bin nicht für die verdammten Zeh verantwortlich. Es wäre wie, wenn ich meinen Arm gebrochen hätte, während ich in der verdammten siebten Klasse Baseball gespielt habe. Wenn mir mein Arm wehtut, gehe ich verdammt noch mal nicht zu meinem Trainer und sage: ‚Junge, komm schon, Mann. Hilf mir hier.‘ Er ist dafür nicht mehr verantwortlich.“

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Stellt sich noch die Frage, was die junge Frau mittels ihrer Klage von Every Time I Die erhalten will. Wahrscheinlich geht einerseits um Schadenersatz beziehungsweise um die Erstattung der bei ihr aufgelaufenen sowie auflaufenden medizinischen Kosten. Und andererseits spekuliert das Mädchen sicher auch auf Schmerzensgeld. Wir sind gespannt, was bei der Sache herauskommt.

Lothar Gerber schreibt freiberuflich unter anderem für METAL HAMMER. Weitere Artikel und das Autorenprofil gibt es hier.

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Slipknot verklagen slipknot.com auf Patentverletzung

Fans von Slipknot dürfte der folgende Umstand bekannt sein: Die Website der Masken-Metaller hat die Internet-Domain slipknot1.com und eben nicht slipknot.com. Letztere URL hatte sich im Jahr 2001 jemand anders gesichert, wogegen Corey Taylor nun klagen. Dabei geht es eine Patentverletzung durch Domänenbesetzung (geregelt im US-Gesetz Anti-Cybersquatting Consumer Protection Act) sowie Markenverletzung, wie Domain Name Wire berichtet. Fans in die Irre geführt In ihrer Klage argumentieren Slipknot, der Schritt sei nun nötig geworden, weil der Eigentümer von slipknot.com (dessen Identität der Formation nicht bekannt ist) die Domain dafür benutzt, um durch den Band-Namen Profit zu machen. Wird auf einen Link…
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