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Five Finger Death Punch verklagen ihr Label

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Five Finger Death Punch: Mögliche Release-Probleme für das kommende Album
Der Rechtsstreit um die US-Metaller Five Finger Death Punch geht in die nächste Runde. Jetzt hat die Band eine Klage gegen ihr Label Prospect Park angestrengt und fordert Schadenersatz in Millionenhöhe. Das berichtet das US-Klatschportal TMZ. 

Der Hintergrund: Eigentlich haben die Musiker einen Vertrag mit Rise Records unterschrieben. Hier soll das neue, bereits so gut wie fertige Album in diesem Jahr erscheinen. Das Problem dabei: 2012 schloss die Band einen Vertrag mit Prospect Park, der bis heute nicht offiziell erfüllt worden ist. Die jetzt aufgenommene Scheibe wäre nämlich die vierte, im Vertrag vorgesehene F5DP-Platte, die über das Label erscheinen sollte. Zuvor waren THE WRONG SIDE OF HEAVEN AND THE RIGHTEOUS SIDE OF HELL 1 & 2 sowie GOT YOUR SIX in den Jahren 2013 und 2015 veröffentlicht worden. Ebenfalls vorgesehen ist eine neunmonatige Frist, die mindestens zwischen den Alben liegen muss und die 2016 zum Stein des Anstoßes wurde. Label und Band warfen sich gegenseitig vor, die Drogensucht von Sänger Ivan Moody auszunutzen. Die Plattenfirma pocht zudem weiterhin auf ihr Recht, eine weitere 5FDP-Scheibe veröffentlichen zu dürfen.

Five Finger Death Punch gegen Prospect Park

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Five Finger Death Punch werden von Label verklagt
Jetzt bezichtigte die Band ihr noch-Label angeblich der „Geiselnahme“ und mache deutlich, dass Five Finger Death Punch vermutlich die einzige profitable Band im Roster der Plattenfirma sei. Angesichts der Tatsache, dass u.a. sechs Korn-Alben über das Label erschienen sind, dürfte diese Aussage zwar etwas hochgegriffen sein, generell sehe die Band aber die finanzielle Zukunft von Prospect Park als ziemlich düster an und verlange in ihrer Klageschrift von einem Richter, die Trennung von dem Label zu bestätigen. TMZ habe zudem ein Statement des Labels erhalten, in dem es hieße, das „eigentliche Problem sei, dass die Band noch kein Album geliefert habe, was von ihrem Plattenvertrag gefordert und von ihren Fans erwartet wird!”

Trotz Klage: Neues Five Finger Death Punch-Album kommt auf neuem Label

 

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Slipknot verklagen slipknot.com auf Patentverletzung

Fans von Slipknot dürfte der folgende Umstand bekannt sein: Die Website der Masken-Metaller hat die Internet-Domain slipknot1.com und eben nicht slipknot.com. Letztere URL hatte sich im Jahr 2001 jemand anders gesichert, wogegen Corey Taylor nun klagen. Dabei geht es eine Patentverletzung durch Domänenbesetzung (geregelt im US-Gesetz Anti-Cybersquatting Consumer Protection Act) sowie Markenverletzung, wie Domain Name Wire berichtet. Fans in die Irre geführt In ihrer Klage argumentieren Slipknot, der Schritt sei nun nötig geworden, weil der Eigentümer von slipknot.com (dessen Identität der Formation nicht bekannt ist) die Domain dafür benutzt, um durch den Band-Namen Profit zu machen. Wird auf einen Link…
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