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GEMA erringt gerichtlichen Sieg gegen Rapidshare

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Im Kampf der Urheberrechte-Gesellschaft GEMA gegen die illegale Musikverbreitung im Internet ist ein Etappensieg errungen. Das Landgericht Hamburg hat es dem Web-Dienst Rapidshare verboten, etwa 5.000 Titel über seine Seite zugänglich zu machen. Die GEMA spricht von einer wichtigen Entscheidung, Rapidshare möchte in Berufung gehen.

Laut Urteil sei Rapidshare „selbst dafür verantwortlich, dass eine Veröffentlichung der betreffenden Musikwerke über seine Plattform in Zukunft nicht mehr erfolgt“. Außerdem seien die bisher getroffenen Maßnahmen gegen Internet-Piraterie unzureichend.

Der Streitwert im Falle GEMA vs. Rapidshare wird mit 24 Millionen Euro beziffert und sei eine ganz neue Dimension, wie GEMA-Chef Harald Heker zitiert wird.

Da Rapidshare einer der größten Speicherplatz-Anbieter im Netz ist, bewertet die GEMA die Gerichtsentscheidung als „Meilenstein im Kampf gegen die illegale Nutzung von Musikwerken im Internet“.

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