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Ghost: Ehemalige Mitglieder verklagen Papa Emeritus

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Wie das schwedische Magazin Corren.se berichtet (Übersetzung von Blabbermouth), wird Ghost-Gründer und Frontmann Tobias Forge aka „Papa Emeritus“ von vier seiner ehemaligen Band-Mitgliedern verklagt. Der Hintergrund: Forge soll alle Einnahmen der Band über seine Firma einbehalten haben, während er gleichzeitig behauptet habe, Ghost wären nicht profitabel. Die Bandmitglieder werfen dem Musiker vor, sie um ihre rechtmäßigen Profit-Anteile betrogen zu haben.

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Die vier ehemaligen Bandmitglieder der schwedischen Okkult-Rocker verlangen von dem Gericht in Linköping, Forge dazu zu veranlassen, die Einnahmen und Ausgaben der Jahre 2011 bis 2016 sowie alles Eigentum der Firma bis zum 31.Dezember 2016 offenzulegen. Sollte Forge dieser Aufforderung nicht nachkommen, verlangen die Musiker eine Strafe von 200.000 Kronen (knapp 21.000 Euro) oder einen Betrag, den das Gericht als sinnvoll erachtet.

Ghost vor Gericht

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Den Gerichtsunterlage nach, wurden Ghost 2010 von Forge und seiner Firma gegründet – seitdem soll der Musiker alle Einnahmen aus Merchandise und CD-Verkäufen einbehalten haben. Zudem soll der Sänger seinen Musikern nie finanzielle Akteneinsicht gegeben haben, sondern nur erklärt haben, dass die Band nicht profitabel sei.

2012 soll die Situation so dramatisch gewesen sein, dass die Musiker kaum Geld ausbezahlt bekommen hätten, so die Klageschrift weiter. Nur unter Druck habe Forge sporadisch Gagen an die Band gezahlt, allerdings immer mit dem Hinweis, dass die Konten der Firma leer wären.

Wie Corren.se berichtet, wollte sich Forge zu den Vorwürfen, mit Hinweis auf das laufende Verfahren, nicht äußern. Der vor wenigen Wochen an die Öffentlichkeit gegangene, ehemalige Ghost-Gitarrist Martin Persner gehört nicht zu den Klägern!

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Slipknot verklagen slipknot.com auf Patentverletzung

Fans von Slipknot dürfte der folgende Umstand bekannt sein: Die Website der Masken-Metaller hat die Internet-Domain slipknot1.com und eben nicht slipknot.com. Letztere URL hatte sich im Jahr 2001 jemand anders gesichert, wogegen Corey Taylor nun klagen. Dabei geht es eine Patentverletzung durch Domänenbesetzung (geregelt im US-Gesetz Anti-Cybersquatting Consumer Protection Act) sowie Markenverletzung, wie Domain Name Wire berichtet. Fans in die Irre geführt In ihrer Klage argumentieren Slipknot, der Schritt sei nun nötig geworden, weil der Eigentümer von slipknot.com (dessen Identität der Formation nicht bekannt ist) die Domain dafür benutzt, um durch den Band-Namen Profit zu machen. Wird auf einen Link…
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