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Journey: Cain verklagt Schon wegen Kreditkarte

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Die beiden Journey-Mitglieder Neal Schon und Jonathan Cain streiten sich bereits in zwei Angelegenheiten vor Gericht. Nun hat der Keyboarder einen weiteren Kriegsschauplatz aufgemacht. So hat Cain eine Gegenklage gegen Schon eingereicht, in der er behauptet, dass der Gitarrist über eine Million Dollar an Ausgaben auf der Kreditkarte der Band angehäuft und damit die Zahlungsfähigkeit der Gruppe beeinträchtigt hat.

Aussage gegen Aussage

Dass sich Neal Schon und Jonathan Cain derzeit nicht ausstehen können, wurde im November letzten Jahres bekannt. Da verklagte Schon Cain, weil er angeblich keinen Zugang zu den Finanzen von Journey habe. Jonathan habe die Band-Kreditkarte eingerichtet, ohne Neal zu sagen, dass „Millionen an Journey-Geldern“ da hindurch laufen. Cain konterte mit einem Statement: „Neal hatte stets Zugang zu den Kreditkartenabrechnungen. Was ihm fehlt — und was er wirklich will — ist die Möglichkeit, sein Ausgabenlimit zu erhöhen.“

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In der „Billboard“ vorliegenden Gegenklage von Cain heißt es nun: „Schons Gebrauch der Kreditkarte für persönliche Ausgaben hat ernste Liquiditätsprobleme für die Band hervorgerufen. Denn die Ausgaben müssen jeden Monat beglichen werden. Und die Einnahmen reichten für andere Ausgaben nicht aus, da Schon Journey mehr als eine Million Dollar an persönlichen Ausgaben aufgebürdet hat.“ So soll Schon auf der letzten Tour für 5000 Dollar pro Nacht in einem Hotel auf Hawaii gewohnt haben und obendrein eine Woche länger als nötig geblieben sein. Darüber hinaus habe Neal im März 2021 über 400.000 Dollar beim Luxuskaufhaus Bergdorf Goodman in New York City und anderen Geschäften ausgegeben.

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Über seinen Anwalt ließ der Journey-Gitarrist nun mitteilen, dass er die Anschuldigungen für „lächerlich“ und „erfunden“ hält. Cains Gegenklage sei täten lediglich von der Missgunst herrühren, nachdem Schon Cain dazu aufforderte, keine Journey-Lieder bei Events von Donald Trump zu spielen.


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Lothar Gerber schreibt freiberuflich unter anderem für METAL HAMMER. Weitere Artikel und das Autorenprofil gibt es hier.

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