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Marilyn Manson: Vergewaltigungsklage beigelegt

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Marilyn Manson hat ein Gerichtsverfahren gegen ihn abwenden können. Der Schock-Metaller, der mit gebürtigem Namen Brian Warner heißt, einigte sich mit einer anonym bleiben wollenden Frau außergerichtlich. Die Dame hatte 2021 Klage gegen den Musiker eingereicht. So behauptete sie Manson hätte sie vergewaltigt und gedroht, sie umzubringen. Wie der US-amerikanische Rolling Stone berichtet, hätte diese Woche der Prozess gegen ihn beginnen sollen.

Das kleinere Übel

„Ich war komplett auf den Prozess vorbereitet und hätte in einer Million Jahren nicht gedacht, dass ich mich außergerichtlich einigen würde“, lässt die Klägerin verlauten. „Doch während der letzten zweieinhalb Jahre habe ich stumm Drohungen, Mobbing, Belästigungen und verschiedene andere Formen von Einschüchterung erduldet, die sich in den letzten paar Wochen intensiviert haben. Marilyn Manson besuchte meine Anhörung. Und ich war gezwungen, sieben Stunden lang aggressive Fragen zu beantworten, während er mich von der anderen Tischseite anstarrte. Mir wurde gesagt, dass das fast nie vorkommt, weil es grausam ist.

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Und ein Hauptgrund dafür wäre, einzuschüchtern und einem Opfer seelischen Qualen zu bereiten. Ich habe mich nie um Geld geschert und wollte stets nur Gerechtigkeit. Aber wenn wir vor Gericht gegangen wären, hätte ich mein Recht auf Anonymität verloren und wäre als Opfer in großen sowie öffentlichen Ausmaß beschuldigt worden. Viel wichtiger ist, dass ich hätte riskieren können, die Freiheit zu verlieren, meine Geschichte zu erzählen. Und das ist mehr wert als alles auf der Welt. Wenn andere Opfer dies lesen, bitte wisst: Ihr seid geliebt und unterstützt, auch wenn es sich nicht so anfühlt. Und trotz allem, was ich durchgemacht habe, bereue ich es nicht für eine Sekunde, den Mund aufgemacht zu haben.“

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Howard King, der Anwalt von Marilyn Manson, kommentierte: Brian ist zufrieden damit, dass — genauso wie vorherige Klagen ohne Zahlung fallengelassen wurden oder man sich für viel weniger als erwartet geeinigt hat — diese Klägerin nun zugestimmt hat, ihre Klage fallenzulassen — im Austausch gegen eine Versicherungszahlung, die einen Bruchteil ihrer Forderungen und weit weniger darstellt als die Kosten für Brian, vor Gericht zu gehen.“


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Lothar Gerber schreibt freiberuflich unter anderem für METAL HAMMER. Weitere Artikel und das Autorenprofil gibt es hier.

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Slipknot verklagen slipknot.com auf Patentverletzung

Fans von Slipknot dürfte der folgende Umstand bekannt sein: Die Website der Masken-Metaller hat die Internet-Domain slipknot1.com und eben nicht slipknot.com. Letztere URL hatte sich im Jahr 2001 jemand anders gesichert, wogegen Corey Taylor nun klagen. Dabei geht es eine Patentverletzung durch Domänenbesetzung (geregelt im US-Gesetz Anti-Cybersquatting Consumer Protection Act) sowie Markenverletzung, wie Domain Name Wire berichtet. Fans in die Irre geführt In ihrer Klage argumentieren Slipknot, der Schritt sei nun nötig geworden, weil der Eigentümer von slipknot.com (dessen Identität der Formation nicht bekannt ist) die Domain dafür benutzt, um durch den Band-Namen Profit zu machen. Wird auf einen Link…
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