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Metallica: Richterin weist Klage gegen Versicherung ab

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Das Berufungsgericht von Kalifornien hat die Klage von Metallica gegen ihre Versicherung endgültig abgewiesen. James Hetfield und Co. hatten ursprünglich im Juni 2021 rechtliche Schritte eingeleitet, weil Lloyd’s Of London sich geweigert hatte, für Verluste aufzukommen, die die Gruppe erlitten hatte, weil ihre Südamerikatournee im April 2020 pandemiebedingt  abgesagt wurde.

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Laut Angaben von Metallica gingen der Gruppe dadurch 3,2 Millionen US-Dollar flöten. Lloyd’s Of London lehnte eine Erstattung ab — mit dem Hinweis darauf, dass die Police derartige Fälle nicht abdeckt. Die Versicherung ging sogar so weit zu betonen, dass Seuchen explizit ausgeschlossen seien. Die „Four Horsemen“ nannten dies eine „unvernünftig einschränkende Interpretation der Police“ und stuften dies als Vertragsbruch ein. Im Dezember 2022 wies ein Gericht die Klage der Formation schon einmal ab, doch das Quartett legte Berufung ein.

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Wie Billboard berichtet, hat Richterin Maria Stratton nun auch diese Bestrebung von Metallica abgewiesen. „Um Taylor Swift zu paraphrasieren: Wir waren dort, wir erinnern uns alle nur zu gut daran. Im März 2020 gab es keinen Impfstoff und keine Medikamente zur Behandlung. Ventilatoren waren knapp. N-95-Masken gab es so gut wie keine. Patienten wurden in Zelten auf Krankenhausparkplätzen behandelt.  Die Sterblichkeitsrate von COVID-19 war unbekannt. Aber um nur ein Beispiel der potenziellen Sterblichkeitsrate zu geben: Im späten März 2020 benutzte New York City Kühllaster als zwischenzeitliche Leichenhäuser. Die Menschen hatten Angst.“

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Des Weiteren würde die Tatsache, dass sich die Regierung im Jahr 2022 — zwei Jahre nach der Entdeckung des Coronavirus — dazu entschieden hatte, Restriktionen aufzuheben, das Verhängen von Restriktionen am Anfang der Pandemie nicht infrage zu stellen. Die Anwälte von Metallica haben sich noch nicht zur Abweisung der Klage geäußert.


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Lothar Gerber schreibt freiberuflich unter anderem für METAL HAMMER. Weitere Artikel und das Autorenprofil gibt es hier.

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