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Metallica unterliegen vor Gericht

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Laut einem Bericht des Branchenmagazins „Billboard“ haben Metallica eine Niederlage vor Gericht erlitten. Die Thrash-Metaller hatten den Versicherungsmarkt Lloyd’s Of London verklagt, weil dieser nicht für die finanziellen Verluste aufkommen wollte, die die Gruppe erlitten hatte, weil sie 2020 sechs Konzerte in Südamerika aufgrund der Corona-Pandemie verschieben musste.

Unterschiedliche Auslegungen

Wenige Wochen, bevor die Shows stattfinden sollten, traten weltweit Reise- und Kontaktbeschränkungen in Kraft. Daher blieb Metallica nichts anderes übrig als die Gastspiele abzusagen und neu anzusetzen. Die Klage hatten James Hetfield, Kirk Hammett, Lars Ulrich und Rob Trujillo im Juni 2020 am Los Angeles Superior Court eingereicht. Darin stand, dass ihnen der Versicherer ihre standardmäßige „Absage-, Aussetzungs- und Nichterscheinen-Versicherungspolice“ bei Lloyd’s Of London verweigert hat — unter Verweis auf die Seuchenklausel der Police. Die Formation bezeichnete dies als „eine ungerechtfertigt einschränkende Interpretation der Police“ und unterstellte Vertragsbruch.

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Des Weiteren argumentierten Metallica, Lloyd’s „könne nicht abschließend sagen, dass die Pandemie effektiv die unmittelbare Ursache der Absagen waren“. Doch genau in diesem Punkt widersprach Richterin Holly J. Fujie dem Quartett: „Die Reisebeschränkungen, die die Konzertabsagen hervorriefen, waren eine direkt Antwort auf die aufkeimende Corona-Pandemie. Die Beweise zeigen, dass die Pandemie die Reisebeschränkungen für Südamerika sowie die Einschränkungen bei öffentlichen Zusammenkünften angekurbelt hat. Deswegen war die Pandemie effektiv die unmittelbare Ursache der Konzertabsagen.“ Aus dem von Metallica angestrebten Schadenersatz wird nun also nichts.

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Lothar Gerber schreibt freiberuflich unter anderem für METAL HAMMER. Weitere Artikel und das Autorenprofil gibt es hier.

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