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Nirvana: NEVERMIND-Cover-Klage endgültig abgewiesen

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Die Klage von Spencer Elden, der als Baby auf dem Cover des Nirvana-Albums NEVERMIND posierte, wurde endgültig von einem Richter abgewiesen. Elden hatte unter anderem Dave Grohl, Christ Novoselic und die Plattenfirma Universal verklagt — mit der Behauptung, bei dem ikonischen Foto handele es sich um Kinderpornografie und sexuelle Ausbeutung.

Abgelehnt

Zwischenzeitlich hatte Bezirksrichter Fernando Olguin die Klage bereits abgewiesen, dabei jedoch die Möglichkeit für Spencer Elden offengelassen, seine Klage in abgeänderter Form neu einzureichen. Das hat der US-Amerikaner auch getan. Doch nun hat Olguin das Verfahren komplett eingestellt, ohne auf die abgewandelte Klage einzugehen. Die Begründung: Elden habe zu lange gewartet, um seine ursprüngliche Klage einzureichen. Der Fall wird nun ein für allemal zu den Akten gelegt, wie der „Rolling Stone“ berichtet.

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„Kurz gefasst, weil es unbestritten ist, dass Elden seine Klage nicht innerhalb von zehn Jahren eingereicht hat, nachdem er eine Verletzung entdeckt hat, kommt das Gericht zu dem Schluss, dass seine Klage unzeitgemäß ist“, heißt es in dem Beschluss. „Da der Kläger eine Möglichkeit hatte, die Missstände in seiner Klage unter Einhaltung der Verjährungsfrist anzusprechen, ist das Gericht überzeugt, dass es nichtig wäre, dem Kläger eine vierte Möglichkeit zu geben, eine abgeänderte Klage einzureichen.“

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Zuvor hatten Nirvana über ihre Anwälte gerichtlich beantragt, dass die Klage rechtskräftig abgewiesen wird: „Dieser Fall muss aufhören. […] Keine Abänderung wird Eldens Forderungen retten. In seiner fortlaufend schrumpfenden Klage hat Elden nun alle bis auf eine der Myriaden an Forderungen basierend auf bundesstaatlichem und staatlichem Recht fallengelassen, die er zuvor den Beschuldigten zur Last legen wollte. Die Zeit ist abgelaufen. Eldens Entscheidung, diese Beschuldigten während der vergangenen 30 Jahre nicht zu verklagen — trotz seinen jahrzehntelangen Wissens von ihrem gleichbleibenden Gebaren, ist entscheidend für seine Forderung. So einfach ist das.“ Letztlich ist der Richter dieser Argumentation also gefolgt.

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Lothar Gerber schreibt freiberuflich unter anderem für METAL HAMMER. Weitere Artikel und das Autorenprofil gibt es hier.

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