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Nirvana: Richter weist Klage von NEVERMIND-Baby ab

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[Update vom 02.02.2022:] Nirvana legen im Streit um das Cover ihres NEVERMIND-Albums nach. Zuletzt hatte der mittlerweile 30-jährige Spencer Elden, der als Baby auf dem Artwork posierte, seine Klage modifiziert und neu eingereicht. Nun haben Foo Fighters-Chef Dave Grohl und Co. mittels ihrer Anwälte gerichtlich beantragt, dass die Klage rechtskräftig abgewiesen wird.

Wie der „Rolling Stone“ berichtet, heißt es in dem Antrag: „Dieser Fall muss aufhören. […] Keine Abänderung wird Eldens Forderungen retten. In seiner fortlaufend schrumpfenden Klage hat Elden nun alle bis auf eine der Myriaden an Forderungen basierend auf bundesstaatlichem und staatlichem Recht fallengelassen, die er zuvor den Beschuldigten zur Last wollte. Die Zeit ist abgelaufen. Eldens Entscheidung, diese Beschuldigten während der vergangenen 30 Jahre nicht zu verklagen — trotz seinen jahrzehntelangen Wissens von ihrem gleichbleibenden Gebarens, ist entscheidend für seine Forderung. So einfach ist das.“


[Update vom 14.01.2022:] Der mittlerweile 30-jährige Spencer Elden, der als Baby auf dem NEVERMIND-Cover posierte, hat seine Klage gegen Nirvana und ihre Plattenfirmen neu eingereicht. Zuletzt hatte ein Richter die Klage abgewiesen, weil Elden nicht auf Nirvanas Antrag auf Klageabweisung geantwortet hatte. Richter Fernando M. Olguin hatte als Deadline für eine abgewandelte Klage Mittwoch, den 12. Januar gesetzt, was Elden nun eingehalten hat.

Laut einem Bericht des „Rolling Stone“ hat Spencer in seiner modifizierten Klage einen schon sehr abstrus erscheinenden Punkt fallen gelassen — und zwar den Vorwurf des Sexhandels. Dies tat Elden aber nicht, weil die Behauptung komplett hanebüchen ist. Nein, sondern weil die Anwälte von Nirvana argumentiert hatten, dass der mutmaßliche Sexhandel mit Baby-Spencer vor dem Zeitpunkt stattgefunden habe, als es der Gesetzgeber für Opfer ermöglicht hatte, in Bezug auf das Bundeskindersexhandelsstatut zu klagen.

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Neu ist dagegen ein Statement von Robert Fisher, des Künstlerischen Leiters von NEVERMIND. Darin ist auch der angebliche erste Entwurf des Covers zu sehen — mit einem Babybild aus dem Archiv. Auf diesem Bild sind keine Genitalien zu sehen. Dies stelle Elden heraus und unterstelle Nirvana, sie hätten bewusst die Entscheidung getroffen, in eine andere Richtung zu gehen.


[Originalmeldung vom 05.01.2022:] Vor ein paar Monaten machte Spencer Elden gehörige Schlagzeilen. Der inzwischen erwachsene Mann posierte als Baby auf dem Cover des Nirvana-Meilensteins NEVERMIND und verklagte die Band und ihre Plattenfirmen wegen angeblicher Kinderpornografie und sexueller Ausbeutung (metal-hammer.de berichtete). So lächerlich dieser Move war, so großes Aufsehen erregte er. Doch offenbar hat nun ein kalifornischer Richter das einzig Richtige in dieser Sache getan und die Klage abgewiesen.

Plötzlicher Sinneswandel

Wie „Louder“ berichtet, hat Fernando M. Olguin vom United States District Court des Central District of California den Fall abgetan. In einer Entscheidung vom 3. Januar 2022 hat Olguin die Klage abgewiesen. Dabei wurde jedoch eine Möglichkeit für Spencer Elden offengelassen, seine Klage abzuändern, um eventuell doch noch ein Gerichtsverfahren zu erwirken. Insofern besteht die Möglichkeit, dass die ganze Geschichte doch noch nicht komplett am Ende ist. Auf jeden Fall liegt Richter Olguin damit auf einer Linie mit Nirvana selbst, die zuletzt einen Antrag auf Klageabweisung eingereicht hatten.

Dabei gaben Dave Grohl (Foo Fighters), Krist Novoselic und Co. an, dass Elden das Foto schon mehrere Male gegen eine Vergütung nachgestellt hat. Darüber hinaus habe er sich den Albumtitel NEVERMIND auf seine Brust tätowieren lassen. Er sei zudem in einer Talkshow aufgetreten und habe dabei einen selbst-ironischen, hautfarbenen Einteiler getragen. Elden habe von ihm unterzeichnete NEVERMIND-Kopien auf Ebay verkauft. Und er habe seinen Ruhm dazu hergenommen, Frauen abzuschleppen. Bei alledem drängt sich der Gedanke auf, dass Spencer Elden rechtlich nicht wirklich gut beraten ist und womöglich von geldgierigen Anwälten vertreten wird.

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