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Hatebreed: Rechtsstreit mit Chris Beattie geht weiter

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Mehr als ein halbes Jahr nachdem Hatebreed einen Antrag auf Abweisung der Anklage seitens des Ex-Bassisten Chris Beattie gestellt haben, hat ein Richter nun eine Entscheidung getroffen. Der Antrag der Band – vordergründig Frontmann Jamey Jasta – wurde abgewiesen. Somit wird Beatties Rechtsstreit gegen seine ehemalige Band fortgesetzt.

Der Antrag bezog sich auf die Zurückweisung von vier Anklagepunkten: Vertragsbruch, unerlaubte Einmischung in Geschäftsbeziehungen, ungerechtfertigte Bereicherung und seelische Belastung. Lambgoat zufolge versuchen die beiden Parteien im Juni, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Sollte dies nicht gelingen, wird der Fall im April 2027 vor einem Geschworenengericht verhandelt.

Der Anfang

Mittlerweile dauern sich die Streitigkeiten schon über ein Jahr an. Im Februar 2025 wurde Beattie ohne weitere Begründung offiziell bei Hatebreed ersetzt. Kurz darauf meldete sich der Bassist selbst zu Wort und erklärte, dass der Rauswurf bereits im November 2024 stattgefunden haben. Weiterhin betonte er, „dass es nicht meine Entscheidung war, die Band zu verlassen, und dass mein Abgang ungerechtfertigt war und auf irreführende sowie falsche Statements zurückgeht.“

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Im Mai 2025 erklärte Beattie gegenüber The New York Hardcore Chronicles Live!: „Anwälte sind bereits involviert. Sie verbringen viel Zeit damit, sich mit allen Einzelheiten auseinanderzusetzen.“ Wenige Monate später reichten Chris Beattie und seine Anwälte die Klage ein. Dabei schoss er vor allem gegen seinen Gründungskollegen Jasta. Ihm zufolge habe der Sänger eine Geschichte erfunden, nach welcher der Bassist Live Nation-Sicherheitspersonal belästigt habe, um den Rauswurf zu rechtfertigen.

Der zweite Akt

Am 25. September 2025 reichten Hatebreed schließlich besagten einen Antrag ein, um einige von Beatties Ansprüchen abzuweisen. Sie bezeichneten die Trennung zwischen den Parteien als „einen gewöhnlichen Fall einer Bandauflösung“. Zudem nannte man Beattie „ein verärgertes ehemaliges Bandmitglied“, das „fälschlicherweise ein Recht darauf beansprucht, auf ewig ein dauerhaftes Mitglied“ von Hatebreed zu bleiben, „obwohl die zugrunde liegende Beziehung zwischen den Parteien jederzeit kündbar war“. Da kein schriftlicher Vertrag existiere, gebe es auch keine gültige Rechtsgrundlage für den Bassisten.

Bezüglich der Belästigungsanschuldigungen, die laut Beattie „offensichtlich unwahr“ sind und als Grund für seinen Rauswurf erfunden wurden, heißt es im Antrag: „Selbst wenn der Live Nation-Vorfall als ,falsche Darstellung‘ für seine Entlassung ,angeführt‘ wurde, stellen Beatties Anschuldigungen keinen stichhaltigen Anspruch dar, da der Vorfall lediglich seiner Entlassung vorausging – er stand in keinem Zusammenhang mit dem Entlassungsprozess selbst.“


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Heidi Skrobanski schreibt freiberuflich unter anderem für METAL HAMMER. Weitere Artikel und das Autorenprofil gibt es hier.

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