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Steven Tyler feiert Teilerfolg bei Missbrauchsklage

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Aerosmith-Frontmann Steven Tyler hat sich vorerst vor Gericht gegen Julia Misley (geborene Holcomb) durchgesetzt. Misley hatte den Rocker wegen sexueller Nötigung einer Minderjährigen und Nötigung zu einer Abtreibung verklagt — Richterin Patricia A. Young entschied nun, dass es aufgrund der abgelaufenen Verjährungsfrist zu keinem Verfahren kommt, wie Billboard und Loudwire berichten. Eine anders angelegte Klage ist jedoch möglich.

Neuauflage?

„Die Klage des Klägers wurde mehr als 35 Jahre nach den angeblichen Taten eingereicht und mehr als 35 Jahre, nachdem sie 18 geworden ist“, heißt es in der Begründung von Young. „Um fristgerecht zu sein, hätte die Klage innerhalb von sieben Jahren eingereicht werden müssen.“ Komplett vom Tisch ist die Angelegenheit jedoch noch nicht. Laut der Richterin kann Misley Steven Tyler noch wegen angeblichen Geschlechtsverkehrs, der sich während einer Kurzreise nach Kalifornien zugetragen hat, verklagen, denn ein derzeitiges kalifornisches Gesetz zu sexuellem Missbrauch sieht hierbei keine Verjährungsfrist vor.

Die vermeintlichen Taten sollen allesamt in den Siebziger Jahren stattgefunden haben — als Julia Misley 16 Jahre und Steven Tyler 25 Jahre alt war. In seiner Autobiografie ‘Does The Noise In My Head Bother You?’ schreibt das Aerosmith-Organ über sein Verhältnis mit Misley, ohne ihren Namen zu erwähnen: „Ich war so verliebt, dass ich fast eine Teenie-Braut gehabt hätte. Ich schlief ein paar Nächte bei ihren Eltern zu Hause, und sie verliebten sich sofort in mich. Sie unterschrieben Papiere, damit ich die Vormundschaft bekam und nicht verhaftet wurde, wenn ich sie in andere Bundesstaaten mitnahm.“ Misley sagt hingegen: „Ich wurde wie ein Sexspielzeug behandelt — wie ein Haustier, wie eine Sache. Und es war erniedrigend.“

Bereits im Januar hatte Young klargemacht, dass sie gedenkt, Misleys Klagen wegen angeblichen Missbrauchs in Oregon, Washington und Massachusetts abzuweisen. Allerdings hatte sich die Richterin mehr Zeit erbeten, damit sie eine maßgeschneiderte Entscheidung ausarbeiten kann. In der Regel werden nämlich ganze Klagegründe abgewiesen, nicht nur Teile. Zudem wäre in diesem Fall eine Wiederholung der Klage ausgeschlossen. Um dies zu umgehen wollte Young die Klagegründe (sexuelle Nötigung, sexuelle Gewalt und vorsätzliche Zufügung seelischer Qualen) einschränken, ohne sie vollständig abzuweisen.


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Lothar Gerber schreibt freiberuflich unter anderem für METAL HAMMER. Weitere Artikel und das Autorenprofil gibt es hier.

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