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Till Lindemann gewinnt erneut gegen Kiepenheuer & Witsch

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Bereits im April 2025 hatte das Landgericht Köln entschieden, dass die Kündigung, die der Verlag Kiepenheuer & Witsch am 2. Juni 2023 gegenüber Till Lindemann ausgesprochen hatte, unzulässig gewesen ist. Gegen dieses Urteil legte Kiepenheuer & Witsch Berufung ein (Az.: 6 U 65/25), die das Oberlandesgericht Köln nun am 24. April 2026 zurückgewiesen und die Entscheidung des Landgerichts Köln bestätigt hat, teilen die Lichte Rechtsanwälte in einer Pressemitteilung mit.

Erneuter Sieg

„Wie schon das Landgericht Köln gelangte auch das Oberlandesgericht Köln zu der Auffassung, dass für Kiepenheuer & Witsch kein Kündigungsgrund bestand“, heißt es darin. „Weder das Video zu ‘Till The End’ noch die Vorwürfe gegen Till Lindemann könnten die Kündigung begründen. Das Video sei dem Bereich des künstlerischen Schaffens zuzuordnen. Nach dem Vertrag hätte Kiepenheuer & Witsch der Sache nach erklärt, sich der diesbezüglichen Risiken im Zusammenhang mit dem Kläger (gerade auch hinsichtlich ihrer Reputation und ihres eigenen moralischen Standpunktes) bewusst zu sein.

Bereits vor Vertragsschluss sei die Reputation des Klägers unter anderem durch die Berichterstattung zur Veröffentlichung des Videos zu der Single ‘Pussy’ in einer renommierten überregionalen Tageszeitung und das Indizierungsverfahren zu dem Album LIEBE IST FÜR ALLE DA, öffentlich bekannt gewesen. Zudem verweist das Oberlandesgericht Köln auf das Vorwort zu ‘In stillen Nächten’, in dem das (literarische) Werk des Till Lindemann durch den Herausgeber des Gedichtbandes wie folgt charakterisiert wird: ‚Und inhaltlich: sexuelle Ausbeutung, Altersdiskriminierung und und und … Überhaupt: Wer faire Gedichte lesen will, der wird enttäuscht sein Haupt neigen und dann leise weinen.‘“

Keine Anhörung

Weiter kann man — entgegen der Auffassung von Kiepenheuer & Witsch — beim Musikvideo nicht davon ausgehen, dass Till Lindemann darin nicht als Kunstfigur agiere. So sind Stilelemente in dem Clip enthalten, die über eine rein pornografische Darstellung hinausgehen. Darüber hinaus kann Kiepenheuer & Witsch seine Kündigung auch nicht auf die öffentlich gewordenen Vorwürfe gegen Till Lindemann stützen. Die damalige Berichterstattung hat — überwiegend im Wege einer unzulässigen Verdachtsberichterstattung — allenfalls den Verdacht strafbaren Verhaltens verbreitet.

„Die Staatsanwaltschaft Berlin sei zu der Erkenntnis gelangt, dass sich die Vorwürfe nicht hinreichend verifizieren lassen und weitere objektive Beweismittel nicht gefunden werden konnten. Etwaig moralisch vorwerfbares Verhalten stelle eine außerhalb des Vertrags liegende Verfehlung dar. Insoweit hätte Kiepenheuer & Witsch Till Lindemann vor Ausspruch der Kündigung anhören müssen, was nicht geschehen ist. […] Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.“


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Lothar Gerber schreibt freiberuflich unter anderem für METAL HAMMER. Weitere Artikel und das Autorenprofil gibt es hier.

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