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Rammstein gewinnen erneut vor Gericht gegen Viagogo

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Rammstein setzen sich weiter für ihre Fans ein. Konkret haben die NDH-Metaller und ihr Tourveranstalter MCT Agentur vor Gericht um die Einhaltung der gesetzlichen Regeln im Ticket-Zweitmarkt gekämpft. Nun hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 22.Dezember 2023 (Az.403 HKO 157/22) eine bereits 2022 erwirkte einstweilige Verfügung bestätigt, gegen welche die Viagogo AG vorgegangen war.

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Laut dem Beschluss ist der Kartenweiterverkäufer dazu verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen Regeln „beim Vertrieb sämtlicher Konzertkarten in Deutschland“ einzuhalten. Des Weiteren hat das Landgericht Hamburg am 28. Dezember 2023 ein Ordnungsgeld in Höhe von 20.000 Euro gegen Viagogo verhängt (Az.: 403 HKO 157/22). Außerdem wurde für den Fall entschieden, dass das Unternehmen nicht die Summe nicht bezahlt, dass pro 250 Euro ein Tag Ordnungshaft an den Verwaltungsrat zu vollstrecken sei. Überdies geht das Landgericht Hamburg davon aus, dass Viagogo vorsätzlich gegen die einstweilige Verfügung verstoßen hat. Die Firma hätte sich bislang nicht um die einstweilige Verfügung geschert.

Im Recht

Doch damit nicht genug: Neben Viagogo haben es Rammstein und die MCT Agentur zuletzt mit zwei weiteren Playern des Zweitmarktes aufgenommen. So erwirkte das Gespann vor dem Landgericht Hamburg sowohl gegen die StubHub Inc. (Az.: 406 HKO 114/23; 22.11.2023) als auch gegen Gigsberg Services OÜ (Az.: 416 HKO 96/23; 20.11.2023) einstweilige Verfügungen. Die Beschlüsse sind zwar noch nicht rechtskräftig, dennoch geben sich Till Lindemann und Co. darüber sehr zufrieden. In einer Pressemitteilung lassen sie wissen: „Sämtliche Entscheidungen bestätigen die Auffassung von Rammstein und der MCT Agentur, dem Tourpromoter der europäischen Shows, dass die Viagogo AG, die StubHub, Inc. und die Gigsberg Services OÜ gegen im Mai 2022 neu in Kraft getretenen Verbraucherschutz-Vorschriften verstoßen.“

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Außerdem richten Rammstein und MCT noch ein paar warnende Worte an Fans, die beim Ticket-Kauf bislang leer ausgegangen sind. So erfolge der Kartenverkauf ausschließlich über CTS Eventim, wobei die dort abrufbaren Kontingente derzeit für die hiesigen Konzerte vergriffen seien. Wie üblich erhalte nur die Person Einlass zur Show, deren Vor- und Zuname auf dem Ticket vermerkt ist und die sich entsprechend ausweisen kann. Die Karten dürfen nicht einfach so weitergegeben werden. Rückgaben müssen über www.fansale.de erfolgen, wo auch Interessenten auch wieder freigewordene Tickets kaufen können. Bei Anbietern des Zweitmarktes (unter anderem Viagogo, StubHub, Gigsberg) erworbene Karten liegen preislich häufig weit über dem Originalpreis und berechtigen nicht zum Einlass beim Konzert.

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Lothar Gerber schreibt freiberuflich unter anderem für METAL HAMMER. Weitere Artikel und das Autorenprofil gibt es hier.

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