Toggle menu

Metal Hammer

Search

Pentagram Chile ETERNAL LIFE OF MADNESS

Death Metal, Listenable/Edel (11 Songs / VÖ: 26.4.) 

5/ 7
teilen
mailen
teilen
von

Pentagram Chile haben einen merkwürdigen Karriereweg eingeschlagen. Obwohl die Chilenen zum Kultigsten gehören, was man im südamerikanischen Underground finden kann, resultiert ihr hohes Ansehen fast ausschließlich aus Demoveröffentlichungen. Erst mit THE MALEFICE (2013) folgte – nach etlichen Auflösungen und Neugründungen – ein Debütalbum. Elf Jahre später erscheint nun mit ETERNAL LIFE OF MADNESS der zweite Silberling, der trotz der langen Wartezeit kein fein austariertes Werk geworden ist, dafür allerdings unverkennbare Retrohuldigung betreibt. Ganz in der Tradition von Sepultura, Slayer, Vulcano oder Sadism feuern Pentagram Chile markerschütternde Riffs ab, die nicht selten in satanisches Saitenflirren abdriften sowie Texte, die fleißig Tod und Teufel huldigen. ‘Omniscient Tyrant’, ‘Icons Of Decay’ und ‘No One Shall Survive’ schreiten brillant durch diese Gefilde, wagen mitunter Abstecher in Richtung Midtempo und zuweilen sogar Doom Metal-Passagen, bleiben im Kern aber stets dem verhaftet, was sich Pentagram Chile bereits vor mehr als 30 Jahren auf die Fahnen geschrieben haben.

ETERNAL LIFE OF MADNESS ist eine stringente Fortführung dessen – und Bandchef Anton Reisenegger beweist wieder einmal, dass er zu den absoluten Fachmännern südamerikanischer Krachinstanzen gehört. Nur ausgewiesene Puristen könnte das vergleichsweise glattgezogene Klangbild möglicherweise etwas enttäuschen.

***
Du willst METAL HAMMER lesen, aber kein Abo abschließen? Kein Problem! Die aktuelle Ausgabe portofrei nach Hause bestellen: www.metal-hammer.de/heftbestellung
***

teilen
mailen
teilen
Slipknot verklagen slipknot.com auf Patentverletzung

Fans von Slipknot dürfte der folgende Umstand bekannt sein: Die Website der Masken-Metaller hat die Internet-Domain slipknot1.com und eben nicht slipknot.com. Letztere URL hatte sich im Jahr 2001 jemand anders gesichert, wogegen Corey Taylor nun klagen. Dabei geht es eine Patentverletzung durch Domänenbesetzung (geregelt im US-Gesetz Anti-Cybersquatting Consumer Protection Act) sowie Markenverletzung, wie Domain Name Wire berichtet. Fans in die Irre geführt In ihrer Klage argumentieren Slipknot, der Schritt sei nun nötig geworden, weil der Eigentümer von slipknot.com (dessen Identität der Formation nicht bekannt ist) die Domain dafür benutzt, um durch den Band-Namen Profit zu machen. Wird auf einen Link…
Weiterlesen
Zur Startseite