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Rock Am Ring darf nicht einfach den Ort wechseln

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Diese Entscheidung wird Konzertveranstalter Marek Lieberberg nicht gefallen: Das Landgericht Koblenz entschied, dass Rock Am Ring nicht einfach den Veranstaltungsort wechseln darf. Damit geht das Gericht auf die Forderung der Betreiber des Nürburgring ein, die zur Wahrung ihrer eigenen Interessen eine einstweilige Verfügung eingereicht hatten.

Fest steht: Keine der beiden Parteien darf den Namen Rock Am Ring ohne die Zustimmung der anderen Partei verwenden, da beide durch eine GbR verbunden sind.

Marek Lieberbergs Anwälte wollen das Urteil jetzt genauer untersuchen. Was danach geschieht, werden die nächsten Wochen zeigen.

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