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Gerichtsentscheidung: System Of A Down müssen nicht zahlen

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Casey Chaos kennen Metal-Fans als Chef von Amen. Er soll maßgeblich am System Of A Down Song ‘B.Y.O.B.’ mitgeschrieben haben und anschließend seine Rechte daran an die englische Firma Maxwood Music verkauft haben.

Diese meldeten sich anschließend mit einer Klage bei System Of A Down, vertreten durch ihren Lead-Gitarristen Daron Malakian und ihren Sänger Serj Tankian sowie deren Firmen „Malakian Publishing“ und „Shattered Mirrors Publishing“. Sie sollten die ausstehenden Zahlungen an Casey Chmielinski (Casey Chaos) zahlen – aber an die neuen Rechte-Inhaber Maxwood Music natürlich.

Das sahen System Of A Down nicht so ganz ein und ein Gericht gab ihnen jetzt Recht. Für den mit einem Grammy ausgezeichneten Song müssen die Vertreter der längst zur Ruhe gelegten Band nicht mehr zahlen. Manchmal mahlen die Mühlen der Justiz eben doch etwas langsam – der Song erschien 2005 auf dem Album MEZMERIZE.

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Live Nation & Ticketmaster: Illegales Monopol

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