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In Memoriam: Gewinnt vier Bücher zu Nirvana und Kurt Cobain

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Er war der Star der „Generation X“, und mit seiner Band Nirvana beeinflusst er bis heute zahlreiche junge Musiker: Kurt Cobain schrieb mit Hits wie ‘Come as you are’ oder ‘SMells Like Teen Spirit’ die Musik für eine ganze Generation, die in der Zeit des weltweiten politischen Umbruchs zwischen 1989 und seinem frühen Tod 1994 aufwuchs.

Die Nirvana-Alben sind bis heute Bestseller: Auf einer vom Magazin Forbes veröffentlichten Liste der „am besten verdienenden Toten“ stieg Cobain 2005 auf Platz Eins und überholte dadurch sogar Elvis Presley.

Vor 20 Jahren, am 5. April 1994, verstarb Kurt Cobain in Seattle. Anlässlich des Todestages verlosen wir Bücher rund um den Musiker und Nirvana:

Kurt Cobain intim, von Charles R. Cross

Nirvana – Die wahre Geschichte, von Star-Journalist Everett True

Nirvana. Die wahre Kurt-Cobain-Story, von Michael Azerrad

Der Himmel über Nirvana, von Charles R. Cross

>>> Lest hier einen Auszug aus der Nirvana-Biografie ‘Kurt Cobain intim’

Wenn ihr eines der Bücher gewinnen wollt, schreibt einfach eine Mail mit Namen und Adresse an verlosung@metal-hammer.de, der Betreff ist: „Kurt Cobain Online“.

Teilnahmebedingungen: Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Einsender außer Mitarbeitern der beteiligten Firmen und deren Angehörigen. Personen unter 18 Jahren benötigen die Einwilligung ihres/ihrer Erziehungsberechtigten.

Die Gewinner werden unter allen Teilnehmern durch das Los ermittelt. Mehrfachmails, computergenerierte E-Mails sowie E-Mails von Gewinnspiel-Diensten werden vom Gewinnspiel ausgeschlossen!

Teilnahmeschluss ist der 19.04.2014. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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Nirvana: NEVERMIND-Cover-Klage wieder abgelehnt

Spencer Elden, der als nacktes Baby auf dem berühmten Nirvana-Platten-Cover ihres Albums NEVERMIND abgebildet ist, hat erneut vor Gericht gegen Nirvana und Universal Music verloren. Elden klagte immer wieder auf Neue, dass das Foto gegen die Bundesgesetze zu Kinderpornografie verstoße, da es das sexualisierte Bild eines Minderjährigen zeige. Nun hat erneut ein Bundesgericht entschieden, dass es sich bei dem Album-Cover nicht um Kinderpornografie handle, da dass Bild nicht annähernd an die gesetzliche Definition des Begriffs heranreiche. Keine sexuellen Handlungen Bundesrichter Fernando M. Olguin schrieb in einem Bericht, der Billboard vorliegt: "Weder die Pose noch der Fokuspunkt noch der generelle Kontext…
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