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Iron Maiden dürfen ‘Hallowed Be Thy Name’ nicht mehr live spielen

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Zuletzt ließen Iron Maiden noch verlauten, sie hätten ‘Hallowed Be Thy Name’ und ‘Tears Of A Clown’ aus der Setlist gestrichen, um etwas Frische reinzubringen. Doch nun ist bestätigt, dass es einen ernsten Hintergrund gibt, weswegen auf ‘Hallowed Be Thy Name’, immerhin der am dritthäufigsten live gespielte Iron Maiden-Track, verzichtet wird.

Aktuell werden die Briten der Website Metal Insider zufolge von einem Band-Manager verklagt, da sich Iron Maiden sowohl für ‘Hallowed Be Thy Name’ als auch für ‘The Nomad’ musikalisch und textlich bei deren 1974er-Album bedient hätten. Brian Quinn habe 1969 den Song ‘Life’s Shadow’ geschrieben, der später von Bob Barton aufgenommen wurde.

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Vor einigen Jahren gab es bereits eine Einigung über die Song-Rechte zwischen Steve Harris und dem Texter Bob Barton („Ich bin zufrieden damit, wie ich mit mit Iron Maiden einigen konnte“), was Brian Quinn, den Komponisten dieses Songs, nun dazu verleitet hat, bei Harris und Dave Murray seine Tantiemen einklagen zu wollen. Angeblich geht es um drei Millionen englische Pfund.

Das Management von Iron Maiden ließ diesbezüglich verlauten, dass es zwischen den beiden Originalschreibern des Songs ‘Life’s Shadow’ zu einem Streit gekommen sei. „Dann trat noch ein gewisser Barry McKay Erscheinung – als Vertreter für Brian Quinn (aka Brian Ingham) und hat angekündigt, in Kürze Beweise vorlegen zu können. Unsere Verteidigung ist auf ein Gerichtsverfahren vorbereitet.“

Warum erst jetzt, 35 Jahre nach Erscheinen von THE NUMBER OF THE BEAST, solch ein Fass aufgemacht wird, kann man sich zu Recht fragen. Zum Vergleich das Video von Becketts Song und eine Live-Version von ‘Hallowed Be Thy Name’:

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Bereits 2015 auf YouTube gestellt wurde diese Analyse:

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https://www.metal-hammer.de/fear-of-the-dark-track-by-track-des-iron-maiden-meisterwerks-teil-1-812301/

Thomas Sonder schreibt freiberuflich unter anderem für METAL HAMMER. Weitere Artikel und das Autorenprofil gibt es hier.

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