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Können digitale Spiele bald weiterverkauft werden?

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Spiele auf CD, DVD oder Blu-ray sind vor allem deshalb beliebt, weil sie sich in der Regel problemlos weiterverkaufen lassen. Nur die wenigsten Gamer zocken Spiele wirklich mehrmals durch und da bietet es sich nur an, durch den Weiterverkauf Platz im Regal zu schaffen und so den Geldbeutel wieder zu füllen. Wer Spiele hingegen rein digital bei Steam oder im PlayStation Store kauft, schaut hingegen in die Röhre. Denn digitale Spiele sind fest mit dem jeweiligen Account verknüpft, ein Weiterverkauf ist nicht möglich. Viele Gamer prangern diesen Umstand schon seit Jahren an und jetzt bekommen sie auch Rückendeckung von einem französischen Gericht.

Digitale Spiele: Weiterverkauf muss möglich sein

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So hat das Pariser „Tribunal de Grande Instance“ laut französischen Berichten schon am 17. September entschieden, dass EU-Kunden auf Steam gekaufte Spiele weiterverkaufen dürfen. Das „Tribunal de Grande Instance“ ist vergleichbar mit deutschen Landgerichten und ein Zivilgericht in Frankreich. Laut einer Klage der französischen Verbraucherorganisation UFC-Que Chosir verstoßen die Nutzungsbedingungen von Steam gegen geltendes EU-Recht. Das „Tribunal de Grande Instance“ stimmte dem zu.

Valve wehrt sich

Doch natürlich sieht Valve, der Betreiber von Steam, das anders und will gegen das Urteil Einspruch einlegen. Das Urteil hat deshalb auch noch keine Auswirkungen auf den digitalen Weiterverkauf von Spielen, sondern Gamer müssen abwarten, bis eine finale Entscheidung vor Gericht getroffen wurde. Für den Fall, dass das Urteil dann in Kraft treten sollte, müsste Valve nicht nur seine Nutzungsbedingungen anpassen und den Weiterverkauf erlauben, sondern das Urteil könnte auch Auswirkungen auf andere digitale Stores haben.

Das Urteil könnte demnach den Online-Markt bzw. -Handel mit digitalen Spielen, so wie wir ihn kennen, gehörig umkrempeln. Das Gericht kam nämlich zum Entschluss, dass Steam gegen den Europäischen Binnenmarkt verstößt, Valve hingegen argumentiert so, dass Steam als Abo-Angebot betrachtet werden müsse. Das Pariser Gericht stimmte dem allerdings nicht zu, da für Steam keine Abogebühren fällig werden. Da Sony, Microsoft, GOG und Epic Games ähnliche Download-Stores wie Steam betreiben, dürfte das Urteil – sollte es in der jetzigen Form final werden –auch für die Digital-Angebote anderer Stores gelten.

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