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Led Zeppelin müssen vielleicht wieder vor Gericht

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Led Zeppelin haben diesen März endlich final ihren Gerichtsstreit um ‘Stairway To Heaven’ gewonnen. So schien es. Doch nun müssen sie sich eventuell noch einmal in die Defensive begeben. Denn laut Law360 wurde der Supreme Court, das höchste Gericht der Vereinigten Staaten von Amerika, mittels einer Petition erneut angerufen, um seine früheren Entscheidungen zu überdenken.

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Streitpunkt bei dem ganzen Thema ist wie gesagt ‘Stairway To Heaven’, der vielleicht bekannteste Song von Led Zeppelin. So ist Randy „California“ Wolfe von der Band Spirit der Meinung, Led Zeppelin hätten sich für das Stück beim Spirit-Lied ‘Taurus’ bedient. 2016 entschied ein Gericht zugunsten von „Led Zep“. Jedoch wurde später eingeräumt, dass während der Anhörung Fehler gemacht wurden. Deswegen wurde der Fall 2018 an den Ninth Circuit Court of Appeals weitergereicht. Und, wie gesagt, im März 2020 entschied ein Gericht, dass das Urteil von 2016 weiterhin gültig ist.

Wider die Entertainment-Branche

Die besagte neue Petition will nun erreichen, dass er Supreme Court eine Entscheidung eines niedrigeren Gerichts überprüft. So heißt es darin: „Die Meinung des Ninth Circuit Court of Appeals ist ein Desaster für Kreative, dessen Talent oft ausgebeutet wird. Umgekehrt ist es ein begeistert empfangenes Geschenk an die Musikindustrie und ihre Anwälte, gemacht von einem Bezirk, dessen Richter einmal beobachtete: ‚Unser Bezirk ist der feindseligste aller Bezirke für Eigentümer von Urheberrechten.'“

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Dadurch habe die Unterhaltungsbranche genau das bekommen, was sie wollte: „einen Urheberrechttest, denn sie nicht verlieren kann“. So habe es nachfolgend mehrere weitere Urheberrechtsurteile gegeben, die in dramatischer Weise die Industrie begünstigt hätten. Led Zeppelin dürften sich derweil vorkommen wie in ‘Und täglich grüßt das Murmeltier’. Wenngleich es ihnen auch ziemlich egal sein dürfte, weil sie ja nicht mehr live spielen. Und sollten sie das jemals wieder tun, fragt sich, ob sie den bis zum Erbrechen durchexerzierten Klassiker überhaupt in die Setlist aufnehmen.

 

Lothar Gerber schreibt freiberuflich unter anderem für METAL HAMMER. Weitere Artikel und das Autorenprofil gibt es hier.

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