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Nirvana: NEVERMIND-Cover-Rechtsstreit wieder aufgegriffen

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Nein, das war’s noch nicht. Spencer Elden hat sich mit einer weiteren Klage zurückgemeldet. Wer sich erinnert: Im August 2021 reichte Elden, der 1991 als Baby auf dem weltberühmten NEVERMIND-Cover abgebildet wurde, eine Klage gegen Nirvana und mit der Band verbundene Unternehmen ein. Im Rahmen dessen behauptete er, bei der Darstellung durch das Cover-Foto würde es sich um Kinderpornographie handeln.

Nach nervenaufreibendem juristischen Hin und Her wurde die Klage jedoch von US-Bezirksrichter Fernando Olguin mit der Begründung abgewiesen, Elden hätte mit seinem Vorwurf zu lange gewartet. Man ging davon aus, dass es sich damit um ein endgültiges Urteil gehandelt hätte. Allem Anschein nach scheint das letzte Wort in diesem Belangen allerdings noch nicht gesprochen.

„Ungültige Verjährungsfrist“

Einem Bericht von Spin zufolge hat Spencer Elden unterdessen Berufung eingelegt und behauptet, dass Olguins Urteil zu Unrecht ergangen sei. Eine Verjährungsfrist würde nicht gelten, da sein Leben „andauern“ würde. Dabei bezog er sich auf „Masha’s Law“, das Opfern von Kindesmissbrauch jeglicher Art erlaubt, bis ins Erwachsenenalter Schadenersatz zu fordern.

„[Elden] ist sich bewusst, dass die Berufungsbeklagten das frontale Nacktbild von ihm als vier Monate altes Kind kommerziell ausnutzen, um ein Album an Millionen von Menschen (…) in der ganzen Welt zu verkaufen“, heißt es in der Berufungsschrift. „Dies verursacht bei ihm verständlicherweise extreme psychische und emotionale Schäden, die ihm Anspruch auf Schadenersatz und eine Unterlassungsanordnung liefern.

Obwohl dieser Rechtsbehelf die Welt nicht von seinem sexualisierten Bild befreien wird, wird er ihm die Mittel an die Hand geben, sich in psychologische Behandlung zu begeben. Er wird ihm außerdem die Gewissheit geben, dass die Verbreitung und wiederholte Verletzung seiner Privatsphäre durch die Berufungsbeklagten endlich aufhören wird.“

Es war einmal vor 30 Jahren…

Das Nirvana-Lager hatte Eldens Klage zuvor als „unseriös“ bezeichnet. Der Kläger hätte „drei Jahrzehnte damit verbracht, von seiner Berühmtheit als selbst ernanntes ‚Nirvana-Baby‘ zu profitieren“. Mehrfach betonten die Beklagten, dass die Inszenierung auf dem Album-Cover in keinerlei Hinsicht sexualisiert beziehungsweise in sexuellem Kontext zu betrachten wäre.

Auch die Online-Reaktionen fielen durchaus scherzhaft aus. Insbesondere Dave Grohls Kommentar – „hört mal, Elden hat ein NEVERMIND-Tattoo, ich nicht“ – steigerte die allgemeine Ernstlosigkeit der Situation.

Ob Spencer Elden nun erneut gegen eine Wand rennen wird? Wir werden sehen.

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Metallica: Richterin weist Klage gegen Versicherung ab

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