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Rock Am Ring darf nicht einfach den Ort wechseln

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Diese Entscheidung wird Konzertveranstalter Marek Lieberberg nicht gefallen: Das Landgericht Koblenz entschied, dass Rock Am Ring nicht einfach den Veranstaltungsort wechseln darf. Damit geht das Gericht auf die Forderung der Betreiber des Nürburgring ein, die zur Wahrung ihrer eigenen Interessen eine einstweilige Verfügung eingereicht hatten.

Fest steht: Keine der beiden Parteien darf den Namen Rock Am Ring ohne die Zustimmung der anderen Partei verwenden, da beide durch eine GbR verbunden sind.

Marek Lieberbergs Anwälte wollen das Urteil jetzt genauer untersuchen. Was danach geschieht, werden die nächsten Wochen zeigen.

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Live Nation & Ticketmaster: Illegales Monopol

Nach einem fünfwöchigen Prozess hat eine Bundesjury in Manhattan, New York, das Veranstaltungsunternehmen Live Nation und den Konzertanbieter Ticketmaster der illegalen Monopolbildung schuldig gesprochen. Dem vorausgegangen war eine vorläufige Einigung im Kartellverfahren. Die Klage wurde bereits im Mai 2024 vom US-Justizministerium eingereicht. In der Klage hieß es, dass Live Nation Entertainment durch Exklusivverträge, Drohungen gegenüber Konkurrenten und die Ausnutzung seiner Marktmacht Kartellgesetze verletze. Die Einigung beinhaltete die Kündigung einiger Exklusivverträge mit Veranstaltungsorten sowie Schadensersatzleistungen von mehreren Millionen US-Dollar. Der Vergleich kam erst im März unter der Trump-Administration zustande. „Monopolistische Tyrannen“ Nach diesem vorläufigen Abkommen folgte am 15. April das abschließende…
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