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GEMA erringt gerichtlichen Sieg gegen Rapidshare

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Im Kampf der Urheberrechte-Gesellschaft GEMA gegen die illegale Musikverbreitung im Internet ist ein Etappensieg errungen. Das Landgericht Hamburg hat es dem Web-Dienst Rapidshare verboten, etwa 5.000 Titel über seine Seite zugänglich zu machen. Die GEMA spricht von einer wichtigen Entscheidung, Rapidshare möchte in Berufung gehen.

Laut Urteil sei Rapidshare „selbst dafür verantwortlich, dass eine Veröffentlichung der betreffenden Musikwerke über seine Plattform in Zukunft nicht mehr erfolgt“. Außerdem seien die bisher getroffenen Maßnahmen gegen Internet-Piraterie unzureichend.

Der Streitwert im Falle GEMA vs. Rapidshare wird mit 24 Millionen Euro beziffert und sei eine ganz neue Dimension, wie GEMA-Chef Harald Heker zitiert wird.

Da Rapidshare einer der größten Speicherplatz-Anbieter im Netz ist, bewertet die GEMA die Gerichtsentscheidung als „Meilenstein im Kampf gegen die illegale Nutzung von Musikwerken im Internet“.

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Live Nation & Ticketmaster: Illegales Monopol

Nach einem fünfwöchigen Prozess hat eine Bundesjury in Manhattan, New York, das Veranstaltungsunternehmen Live Nation und den Konzertanbieter Ticketmaster der illegalen Monopolbildung schuldig gesprochen. Dem vorausgegangen war eine vorläufige Einigung im Kartellverfahren. Die Klage wurde bereits im Mai 2024 vom US-Justizministerium eingereicht. In der Klage hieß es, dass Live Nation Entertainment durch Exklusivverträge, Drohungen gegenüber Konkurrenten und die Ausnutzung seiner Marktmacht Kartellgesetze verletze. Die Einigung beinhaltete die Kündigung einiger Exklusivverträge mit Veranstaltungsorten sowie Schadensersatzleistungen von mehreren Millionen US-Dollar. Der Vergleich kam erst im März unter der Trump-Administration zustande. „Monopolistische Tyrannen“ Nach diesem vorläufigen Abkommen folgte am 15. April das abschließende…
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