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Einstweilige Verfügung gegen Rock am Ring: Rechtsstreit um Namen

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Wem gehört „Rock am Ring“? Veranstalter Marek Lieberberg möchte das Festival 2015 an einem anderen Ort – voraussichtlich Mönchengladbach – weiter betreiben. Doch die Nürburging GmbH hält dagegen.

Die Nürburgring GmbH ist der Auffassung, dass der Werktitel „Rock am Ring“ nicht ohne deren Zustimmung außerhalb des Nürburgrings verwendet werden darf.

Die Nürburgring GmbH habe zur Wahrung ihrer Interessen eine einstweilige Verfügung gegen Marek Lieberberg und die Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG (MLK) beim Landgericht Koblenz beantragt.

Ende der nächsten Woche soll es dort eine mündliche Verhandlung geben. Die Nürburgring GmbH möchte verhindern, dass Lieberberg ohne ihre Zustimmung sein Festival unter dem Namen „Rock am Ring“ an einem anderen Veranstaltungsort als dem Nürburgring ankündigt, bewirbt oder veranstaltet.

Nach Angaben der Nürburgring GmbH habe Lieberberg in den Medien wiederholt unzutreffende Behauptungen aufgestellt und dem Image des Rings geschadet. Auf die Aufforderung eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, habe er nicht reagiert.

Sicher ist: Am Nürburgring findet 2015 zum ersten mal das Festival „Grüne Hölle“ statt – zeitgleich mit dem Festival, das bisher dort als „Rock am Ring“ gefeiert wurde und nun nach einem neuen Standort (und möglicherweise neuem Namen) sucht.

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