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GEMA erringt gerichtlichen Sieg gegen Rapidshare

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Im Kampf der Urheberrechte-Gesellschaft GEMA gegen die illegale Musikverbreitung im Internet ist ein Etappensieg errungen. Das Landgericht Hamburg hat es dem Web-Dienst Rapidshare verboten, etwa 5.000 Titel über seine Seite zugänglich zu machen. Die GEMA spricht von einer wichtigen Entscheidung, Rapidshare möchte in Berufung gehen.

Laut Urteil sei Rapidshare „selbst dafür verantwortlich, dass eine Veröffentlichung der betreffenden Musikwerke über seine Plattform in Zukunft nicht mehr erfolgt“. Außerdem seien die bisher getroffenen Maßnahmen gegen Internet-Piraterie unzureichend.

Der Streitwert im Falle GEMA vs. Rapidshare wird mit 24 Millionen Euro beziffert und sei eine ganz neue Dimension, wie GEMA-Chef Harald Heker zitiert wird.

Da Rapidshare einer der größten Speicherplatz-Anbieter im Netz ist, bewertet die GEMA die Gerichtsentscheidung als „Meilenstein im Kampf gegen die illegale Nutzung von Musikwerken im Internet“.

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Till Lindemann gewinnt erneut gegen Kiepenheuer & Witsch

Bereits im April 2025 hatte das Landgericht Köln entschieden, dass die Kündigung, die der Verlag Kiepenheuer & Witsch am 2. Juni 2023 gegenüber Till Lindemann ausgesprochen hatte, unzulässig gewesen ist. Gegen dieses Urteil legte Kiepenheuer & Witsch Berufung ein (Az.: 6 U 65/25), die das Oberlandesgericht Köln nun am 24. April 2026 zurückgewiesen und die Entscheidung des Landgerichts Köln bestätigt hat, teilen die Lichte Rechtsanwälte in einer Pressemitteilung mit. Erneuter Sieg "Wie schon das Landgericht Köln gelangte auch das Oberlandesgericht Köln zu der Auffassung, dass für Kiepenheuer & Witsch kein Kündigungsgrund bestand", heißt es darin. "Weder das Video zu ‘Till The…
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