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Marilyn Manson muss Anwaltskosten seiner Klägerin tragen

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Marilyn Manson wurde von einer Richterin am Los Angeles County Superior Court dazu verurteilt, 326.956 US-Dollar der Anwaltskosten von Evan Rachel Wood zu zahlen, welche ihn derzeit verklagt. Angeblich soll der Musiker sie vergewaltigt haben, so der Vorwurf. Für die gesamten Ausgaben muss Manson allerdings nicht haften.

Marilyn Manson muss blechen

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Wie der Rolling Stone berichtete, seien die Anwaltskosten von Evan Rachel Wood während des laufenden Prozesses in die Höhe geschossen. Dafür soll nun Marilyn Manson aufkommen, gegen den die Klägerin den Rechtsstreit führt. Trotz der Tatsache, dass dieser nun für ihren juristischen Beistand aufkommen muss, betonte die zuständige Richterin Teresa A. Beaudet, dass er für ungefähr 60.000 US-Dollar der Gesamtausgaben Woods nicht haftbar gemacht werde, da diese sich auf berechnete Stunden von Anwälten stützen würden, die sich nicht nachvollziehen ließen, so die Begründung.

Laut Manson sieht der Sachverhalt allerdings anders aus. Gemäß seiner Aussage habe sich Wood gemeinsam mit ihrer Freundin Illma Gore verschworen. Der Musiker behauptet, die beiden würden versuchen, ihn als Vergewaltiger darzustellen, in dem sie potenziellen weiteren Klägern „Checklisten und Skripte zur Verfügung stellen würden, in denen konkrete Missbrauchshandlungen aufgeführt seien, die geltend gemacht werden sollen.“ Manson bezeichnete die Vorwürfe gegen ihn als „böswillige Unwahrheiten“ und behauptete, Wood und Gore hätten seine Karriere völlig zum Scheitern gebracht.

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Ein Teil der Klage wurde vergangenes Jahr abgewiesen. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass Manson durch die Klage einer emotionalen Belastung aufgrund von Falschbehauptungen ausgesetzt war, erklärte Beaudet damals in ihrem Urteil. Der Rechtsstreit zwischen Marilyn Manson und Evan Rachel Wood wird bereits seit 2020 ausgefochten. Zuletzt behauptete die Klägerin, Manson habe damit gedroht, „ihren achtjährigen Sohn zu ficken.“


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