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Nintendo: Niederlage vor Gericht – die Spieler freuen sich

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Zur Freude einiger Zocker heimste Nintendo vor Gericht eine entscheidende Niederlage ein. Bislang waren die Vorab-Downloads vorbestellter Spiele im hauseigenen Online-Store von möglichen Widerrufen ausgeschlossen. Laut einem nun gefällten Gerichtsurteil ändert sich dieser Umstand fortan.

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Bislang schloss Nintendo ein Widerrufsrecht aus, sofern Spiele im Nintendo e-Shop vorbestellt und vorab heruntergeladen woren waren. Besagter Rechtsstreit war seit längerem Grund für Auseinandersetzungen zwischen dem japanischen Videospielkonzern und der Spielerschaft. 2018 klagte bereits die norwegische Verbraucherschutzorganisation Forbrukerrådet dagegen – ohne Erfolg. Auch die Verbraucherzentrale Bundesverband (kurz vzbv) versuchte die umstrittene Regelung vor dem Landgericht Frankfurt anzufechten. Doch erst das jetzige Berufungsverfahren des vzbv vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main – wo Nintendo of Europe seinen Hauptsitz hat – zog schließlich Konsequenzen nach sich. In der Folge sollen Spielern und potentiellen Kunden in einem entscheidenden Punkt mehr Rechte eingeräumt werden.

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Bisher war es nämlich möglich im Nintendo e-Shop Spiele vorzubestellen und diese auch vor dem Erscheinungstermin herunterzuladen. Eine Stornierung der Vorbestellung war jedoch ausgeschlossen. Normalerweise ist dies innerhalb von 14 Tage nach dem Erwerb ohne Angaben von Gründen möglich. Die Spiele selbst wurden allerdings erst am offiziellen Releasetag von Nintendo per Update freigeschaltet. Die heruntergeladenen Inhalte ließen sich also erst ab diesem Zeitpunkt nutzen. Vorher blieben die so erworbenen Anwendungen für den Benutzer nutzlos.

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Diese Sperre der Anwendungen sei auch der entscheidende Punkt gewesen die Verweigerung des Widerrufsrechts zu kippen, wie das Gericht erklärte. Da die Spieler somit bis zum Release nicht auf das erworbene Produkt zugreifen können, habe Nintendo laut europäischem Verbraucherschutzrecht auch kein Recht darauf, den Widerruf zu verweigern – selbst dann nicht, wenn die Spiele bereits heruntergeladen wurde. Inzwischen wurde sowohl die norwegische als auch die deutsche Version des e-Shops an das gefällte Urteil angepasst.

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