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Profanatica ROTTING INCARNATION OF GOD

Black Metal, Season Of Mist/Soulfood (10 Songs / VÖ: 11.10.)

3.5/ 7
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Als Urgestein des nord­amerikanischen Black Metal sind Profanatica schon fast 30 Jahre lang aktiv, natür­lich mit der ein oder ande­ren Unterbrechung und längeren Durst­strecke, denn ROTTING INCARNATION OF GOD ist lediglich das fünfte Album der Band um Sänger und Schlagzeuger Paul Ledney. Alteinge­sessene Fans müssen sich um Stilwechsel keine Sorgen machen: Song-Titel wie ‘Sacramental Cum’ oder ‘Tithing Cunt’ machen klar, dass die Band auf ihre alten Tage nichts von ihrer Anstößigkeit verloren hat. Musikalisch geht es minimalistisch zu Werke. Statt satten Riffs dominieren gerne geschram­melte Einzelnoten, das Schlagzeug klöp­pelt unspektakulär und wenig ab­wechslungs­­reich vor sich hin, und dank der gewöh­nungsbedürftigen Produktion wirkt der mit exzessivem Hall überladene Gesang wie unter Gitarren und Schlag­zeug begraben.

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ROTTING INCARNATION OF GOD ist zweifellos ein Nischenprodukt und am ehesten für hartgesottene Old School-Black-Metaller empfehlenswert, die primär auf die zugrunde liegende Stimmung Wert legen und die musikalische Komponente erst an hinterer Stelle sehen. Kultfaktor hin oder her: Der musikalische Gehalt der meist um die drei Minuten lang gehaltenen Songs ist doch eher gering. Wenig Abwechslung, kaum mitreißende Momente, eben einfach stumpfes Geknüppel mit ein paar gefälligen Midtempo-Passagen, die im Gesamt­kontext aber auch nicht viel reißen können. Es gibt Bands, die Monotonie durchaus stilvoll zelebrieren und para­doxerweise unterhaltsam gestalten können. Profanatica ist dieser Kunstgriff dieses Mal nicht gelungen.

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Slipknot verklagen slipknot.com auf Patentverletzung

Fans von Slipknot dürfte der folgende Umstand bekannt sein: Die Website der Masken-Metaller hat die Internet-Domain slipknot1.com und eben nicht slipknot.com. Letztere URL hatte sich im Jahr 2001 jemand anders gesichert, wogegen Corey Taylor nun klagen. Dabei geht es eine Patentverletzung durch Domänenbesetzung (geregelt im US-Gesetz Anti-Cybersquatting Consumer Protection Act) sowie Markenverletzung, wie Domain Name Wire berichtet. Fans in die Irre geführt In ihrer Klage argumentieren Slipknot, der Schritt sei nun nötig geworden, weil der Eigentümer von slipknot.com (dessen Identität der Formation nicht bekannt ist) die Domain dafür benutzt, um durch den Band-Namen Profit zu machen. Wird auf einen Link…
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