Nickelback vor Plagiatsklage wegen ‘Rockstar’

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Nickelback müssen mit einer Urheberrechtsklage wegen ihres Songs ‘Rockstar’ aus dem Jahre 2005 rechnen. Die texanische Richterin Susan Hightower hat eine solche Plagiatsklage zugelassen. Konkret geht es dabei um den Track ‘Rock Star’, den ein Musiker namens Kirk Johnston als Mitglied der Band Snowblind Revival im Jahr 2001 komponiert hatte. Johnston meint, Chad Kroeger und Co. hätten seinen Song als Vorlage für ihren Hit hergenommen. Beide Lieder könnt ihr euch unten anhören und vergleichen.

Argumentation vs. Hörprobe

2001 hat Johnston zusammen mit Snowblind Revival seinen Song ‘Rock Star’ zusammen mit drei anderen Stücken aufgenommen und 15 Kopien der CD an verschiedene Plattenfirmen geschickt. Dazu gehörte auch Warner, bei deren Tochter Roadrunner Nickelback damals unter Vertrag standen. Die Argumentation Johnstons lautet: Nickelback hätten als Roadrunner-Act direkten Zugang zu seinem Lied ‘Rock Star’ gehabt. 2005 veröffentlichte die Band letztlich ihr Stück ‘Rockstar’ vom Album ALL THE RIGHT REASONS. Johnston unterstellt der Band um Frontmann Chad Kroeger, dass ein wesentlicher Anteil der Musik in ‘Rockstar’ von seiner Originalkomposition ‘Rock Star’ abkopiert sei — inklusive des Tempos, der Liedform, der melodischen und harmonischen Struktur sowie der textlichen Themen. Er strebt nun Schadenersatz wegen Urheberrechtsverletzung und ein Unterlassungsurteil gegen künftige Urheberrechtsverletzungen an.

In ihrem Bericht kommt Richterin Susan Hightower zu der Ansicht, dass Johnstons Klageschrift ausreichend anführt, dass die Mitglieder von Nickelback Zugang zu seinem Song gehabt haben. „Johnston hat genügend Tatsachen beigebracht, um sein Recht auf Rechtsmittel über die spekulative Ebene zu erheben“, erläutert Hightower. „Das ist alles, was auf der Antragsstufe erforderlich ist.“ Nickelback selbst gaben an, Johnston könne keine Urheberrechtsklage stellen, weil sich die strittigen Werke für den gewöhnlichen Beobachter im Wesentlichen nicht ähneln würden. Die beiden Lieder seien sogar so unähnlich, dass Johnstons Urheberrechtsklage abgewiesen werden müsse. Nach eingehender Beurteilung sind wir in letzterem Punkt tatsächlich auf der Seite von Nickelback.

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