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Rammstein: Lindemann siegt erneut gegen Berichterstattung

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Der Rechtsstreit um Till Lindemann geht in die nächste Runde: Nachdem der Rammstein-Sänger zuletzt einen Sieg gegen die YouTuberin Kayla Shyx errungen hatte, konnte er nun einen weiteren Erfolg vor dem Landgericht Hamburg gegen das Nachrichtenmagazin Der Spiegel erringen. Damit wurde ein Urteil vom Juli bestätigt, welches dem Magazin verbot, bestimmte Aussagen über Lindemann zu treffen.

Etappensieg

Der Spiegel darf nun fortan keine Äußerungen mehr verbreiten, die nahelegen, Till Lindemann hätte die mutmaßlichen Opfer mittels Drogen, K.O.-Tropfen oder Alkohol gefügig gemacht, um an ihnen sexuelle Handlungen zu vollziehen. Das Gericht sehe es nicht als ausreichend erwiesen an, dass die Klägerinnen eidesstattliche Aussagen abgegeben haben, heißt es.

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Der Spiegel kündigte an, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen. „Der Spiegel wird gegen das vom Landgericht Hamburg bestätigte Verbot Berufung einlegen, weil der uns untersagte Verdacht gegen Herrn Lindemann gar nicht erhoben wurde. Der Verdacht in der Titelgeschichte bezog sich auf das heute unstreitige Rekrutierungssystem, mit dem Herr Lindemann systematisch junge Frauen zum Sex zugeführt wurden, die heute teilweise Zweifel an der Einvernehmlichkeit äußern“, erklärt ein Der Spiegel-Sprecher auf Anfrage von MEEDIA. „Nur am Rande wurde auch über die bloße Vermutung einiger Frauen berichtet, bei Rammstein-Konzerten oder -Partys von irgendjemandem (nicht: konkret von Herrn Lindemann) ,gespiked‘ worden zu sein. Dabei handelt es sich um rechtlich zulässige Meinungsäußerungen.“

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Weiterhin erklärte Der Spiegel, dass man trotz des „überschaubaren Verbots“ des Gerichts weiterhin gegen das Urteil vorgehen wolle. Das Landgericht Hamburg hätte schließlich einen Großteil der Berichterstattung über Lindemann und die Band Rammstein als rechtlich zulässig erklärt.


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