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Slipknot ziehen Klage wegen Cybersquatting zurück

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Schon im Oktober hatten Slipknot den Inhaber der Domain slipknot.com wegen Patentverletzung durch Domänenbesetzung sowie Markenverletzung verklagt. Nun macht die Band vorerst einen Rückzieher in dem Rechtsstreit, wie Domain Name Wire berichtet.

Freiwillige Klagerücknahme

Anfang dieser Woche reichten die Anwälte des Domain-Inhabers einen Antrag auf Klageabweisung ein. Sie meinten, Slipknot hätten den Registranten nicht innerhalb der gerichtlich vorgeschriebenen Frist vorgeladen. Schon am nächsten Tag reichte die Groove Metal-Formation ihren Antrag auf freiwillige Klagerücknahme ein. Allerdings ohne Präjudiz, was bedeutet, dass die Band ihre Ansprüche erneut geltend machen könnte.

Das amerikanische Gesetz zum Verbraucherschutz vor Cybersquatting erlaubt Einzelpersonen und Firmen, die Kontrolle über Domain-Namen zu erlangen, die mit ihren eigenen identisch oder irreführend ähnlich sind. Es muss jedoch nachgewiesen werden können, dass der Inhaber der Domain in böser Absicht gehandelt hat.

Vom guten Willen profitieren

In ihrer ursprünglichen Klage argumentierten Slipknot, sie sei nötig, da der (unbekannte) Eigentümer von slipknot.com die Domain dafür benutzt habe, mit dem Band-Namen Profit zu machen. Er soll inoffizielles Merchandise sowie gefälschte Links zu Konzert-Tickets und VIP-Bündeln auf seiner Website platziert und somit Geld verdient haben.

„Der Domain-Name wurde in einem Bemühen registriert, um von dem guten Willen des Klägers zu profitieren und ahnungslose Website-Besucher auszutricksen — unter dem Eindruck, dass sie eine Website aufsuchen, die der Kläger besitzt, betreibt oder mit ihm in Verbindung steht“, heißt es in der Klageschrift.

Nicht in den USA registriert

Und: „Ein Fan des Klägers oder jemand, der sonst wie autorisiertes Slipknot-Merchandise kaufen wollte, würde unzweifelhaft slipknot.com besuchen — in der Annahme, es gehöre zum Kläger —, und dann das auf der Seite verlinkte Slipknot-Merchandise kaufen, wodurch dem Kläger Schaden entsteht.“

Weiter erklärten die Anwälte der Band: „Der Name des Registranten von slipknot.com kann in den WHOIS- und ICANN-Datensätzen nicht identifiziert werden. Dort wird die Adresse eines Postfachs für einen Registranten auf den Cayman Island angezeigt. Woanders in diesen Datensätzen finden sich ‚technische‘ und ,administrative‘ Kontaktinformationen. Dabei wird eine Organisation namens ‚Slipknot Online Services, Ltd‘ zusammen mit derselben Adresse auf den Cayman Islands aufgeführt. Eine Suche nach dieser Organisation zeigt jedoch, dass sie in keinem Staat der USA registriert ist.“


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