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Till Lindemann: So könnte der Fall strafrechtlich ausgehen

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Am gestrigen 14. Juni wurde bekannt, dass die Berliner Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Till Lindemann aufgenommen hat. Gegen den Rammstein-Sänger liegen zwei Anzeigen vor. Was sich viele Menschen fragen, ist: Wie könnte die Causa ausgehen, was strafrechtliche Belange angeht? Hierzu gab es in der „Süddeutschen Zeitung“ einen Analyseversuch.

Demnach sei es nicht unwahrscheinlich, dass in dieser Hinsicht nicht viel oder sogar gar nichts herauskommen wird. Womöglich könnten alle Anschuldigungen und Vorwürfe gegen Till Lindemann fallengelassen werden, weil vielleicht nichts davon haltbar beziehungsweise zu beweisen war. Geht es um K.O.-Tropfen, stellt sich hier das Problem, dass Rohypnol nur wenige Stunden lang im Blut nachzuweisen ist. Sprich: Wenn die Opfer nicht zügig zur Polizei gehen, und die Beamten nicht schnell handeln, dann löse sich dieses „Beweismittel — falls es denn existiert — […] rasend schnell im Nichts auf“.

Das aktuell wahrscheinlichste Szenario

Des Weiteren könne zwar noch eine gynäkologische Untersuchung vorgenommen werden. Doch wenn hierbei etwas gefunden wird, aber keine K.O.-Tropfen nachgewiesen wurden, könne der Beschuldigte eben sagen, dass alles einvernehmlich gelaufen sei. Und dann stünde Aussage gegen Aussage. Dies sei „das derzeit wahrscheinlichste Szenario“. Fragt sich, inwieweit sich diese Prognose ändern würde, sollten die Ermittler noch zusätzliche Zeugenaussagen einholen können.

Sollte Till Lindemann in der Tat K.O.-Tropfen verabreicht haben (lassen) — wie er es in einem seiner Gedichte beschrieben hat („Ich schlafe gerne mit dir, wenn du schläfst“) — wäre eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren fällig. Zudem steht in Paragraf 177, Absätze 2 und 6 des Strafgesetzbuches: Wer Verkehr mit einer Person hat, die „nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern“, handelt genauso gesetzeswidrig, wie wenn die/der Betroffene klar und deutlich Nein gesagt hätte.


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Rammstein von Ninja Cyborg verklagt: Plagiatsvorwurf

Rammstein haben offenbar unter anderem ein Keyboard- beziehungsweise Gitarren-Riff von einem anderen Song geklaut. Denn verschiedenen Medienberichten zufolge hat das französische Synthwave-Duo Ninja Cyborg die Band um Till Lindemann wegen eines Plagiats verklagt. Konkret geht es um den Track ‘Deutschland’ aus dem Jahr 2019. Ninja Cyborg finden, die NDH-Metaller haben sich dafür bei ihrem Lied ‘The Sunny Road’ (2018) bedient (beide Stücke könnt ihr unten anhören). "Zu viele Ähnlichkeiten" Den Franzosen zufolge haben Rammstein insbesondere das Gitarren-Riff am Anfang von ‘Deutschland’ bei ‘The Sunny Road’ abgekupfert. Darüber hinaus haben Ninja Cyborg den Musikrechtsexperten Richard Dubugnon vom Pariser Berufungsgericht zu Rate…
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