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Tommy Lee: Klage wegen sexueller Nötigung wiederbelebt

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Tommy Lee war ein ausgemachter Lebemann — nicht selten benutzte er dabei statt seines Gehirn sein bestes Stück. Eine Episode aus jenem Teil seiner Vergangenheit sucht den Mötley Crüe-Schlagzeuger nun erneut heim. Und zwar läuft eine Klage, die das Opfer 2024 zunächst zurückgezogen hatte, wieder an. Möglich macht dies ein neues kalifornisches Gesetz, wonach aufgrund der Verjährungsfrist fallengelassene Verfahren in den Kalenderjahren 2026 und 2027 erneut aufgerollt werden können.

Gesetz auf ihrer Seite

Konkret wirft Heather Taylor dem Glam-Metaller sexuelle Nötigung vor — das Ganze soll sich 2003 in einem Hubschrauber zugetragen haben (metal-hammer.de berichtete). Bei der ursprünglichen Klage gelang es Taylor nicht nachzuweisen, dass die Tat vertuscht wurde oder ein Unternehmen involviert war. Laut der frischen, von Gouverneur Gavin Newsom im Oktober 2025 unterzeichneten Assembly Bill 250 muss Heather das nun auch nicht mehr tun.

„Wenn jemand dachte, meine vorherige Klageabweisung war ein Rückzug, dann hat er mein Durchhaltevermögen gehörig falsch kalkuliert“, heißt es in einem Statement von Taylor, welches dem US-amerikanischen Rolling Stone vorliegt„Ich habe mein eigenen Fall zurückgezogen, weil ich diese Gesetzgebung abwarten wollte. Jetzt, da ich das Gesetz auf meiner Seite weiß, suche ich Gerechtigkeit.“

Geschlechtsspezifische Gewalt

Die neue Klage ähnelt der originalen Klage in weiten Teilen. So behauptet Taylor, dass sie Tommy Lee und der Pilot David Martz Anfang 2003 zu einem Hubschrauberflug gezwungen haben. Angeblich hat der Mötley Crüe-Drummer sie dann währenddessen begrapscht und versucht, sich an ihr zu vergehen. Martz soll dabei zugeschaut haben. Heather gibt an, ein Trauma davon getragen und damals zu große Angst gehabt zu haben, um den Vorfall der Polizei zu melden. Martz verstarb im Übrigen bereits 2015 bei einem Flugzeugabsturz.

In ihrer wiederbelebten Klage wirft die Frau Tommy Lee konkret sexuelle Nötigung, geschlechtsspezifische Gewalt, die absichtliche Erzeugung von emotionaler Bedrängnis sowie Fahrlässigkeit vor. Außerdem fordert sie eine Entschädigungszahlung sowie Schadenersatz in nicht genannter Höhe in Kombination mit einem Geschworenengericht. Ihre Anwälte bleiben dabei, dass ihr Anschuldigungen glaubhaft sind und dass die Nötigung sie nachhaltig emotional und psychologisch geschädigt hat. Von Anwälten des Musiker liegt noch keine Stellungnahme vor.


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Lothar Gerber schreibt freiberuflich unter anderem für METAL HAMMER. Weitere Artikel und das Autorenprofil gibt es hier.

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